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Polizeigericht entscheidet: Gabelstaplerfahrer wurde zu Unrecht verurteilt

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Ein junger Mann hat sich erfolgreich gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft aufgrund eines Arbeitsunfalls gewehrt. Der Polizeirichter folgt in seinem Urteil den Anträgen der Verteidigung.

Der Polizeirichter des Seebezirks hat einen 25-jährigen Mann vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Mann nach einem Arbeitsunfall per Strafbefehl verurteilt, wogegen der Beschuldigte Einspruch erhob und eine Gerichtsverhandlung verlangte (die FN berichteten), nun liegt das Urteil in der Angelegenheit vor.

Hand zerquetscht

Der besagte Arbeitsunfall ereignete sich im Dezember 2018 auf dem Gelände eines Unternehmens, das Maschinen und Zubehör für den Bau vermietet. Der damals 23-jährige Beschuldigte war damit beauftragt, Metallcontainer mit einem Gabelstapler auf einen Lastwagen aufzuladen; wegen einer Verspätung herrschte Hektik im Betrieb. Als der junge Mann bemerkte, dass an einem der Container ein sogenannter Befestigungsschuh vergessen worden war, schlug er dem Lastwagenfahrer vor, ihn auf der Gabel seines Staplers hochzuheben, damit dieser den Schuh entfernen könne. Als er den Hebemechanismus des Staplers in Gang setzte, wurde die Hand des Lastwagenfahrers zerquetscht.

Wie dem Urteil des Polizeirichters zu entnehmen ist, sind die vom Opfer erlittenen Verletzungen nicht als schwer einzustufen. Insbesondere die Dauer des Spitalaufenthalts – gut eine Woche – und der vollständigen Arbeitsunfähigkeit – rund vier Monate – sowie die guten Aussichten auf vollständige Genesung sprächen gegen eine Einstufung als schwere Körperverletzung. Damit folgt der Polizeirichter im Wesentlichen der Verteidigung, die vor Gericht dieselben Überlegungen angestellt hatte.

Kein Strafantrag

Der Beschuldigte wird nun nicht etwa wegen einer einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen, sondern voll und ganz freigesprochen; die Prozess- und Verteidigungskosten trägt der Staat. Dies deshalb, weil die Staatsanwaltschaft im Falle einer einfachen Körperverletzung – eine solche liegt zweifellos vor – nur hätte handeln dürfen, wenn das Opfer Strafantrag gestellt hätte. Der verletzte Lastwagenfahrer hatte jedoch explizit darauf verzichtet.

Selbst wenn es sich bei der Verletzung um eine schwere gehandelt oder ein Strafantrag vorgelegen hätte, wäre eine Verurteilung des Beschuldigten gemäss dem Polizeirichter indes gescheitert: Weil der Lastwagenführer in das Vorhaben einwilligte und genauso wie der Beschuldigte gewusst habe, dass der Transport von Personen mit Gabelstaplern verboten sei, könne die Verletzung nicht dem 25-jährigen Beschuldigten angelastet werden.

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