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Polizeigericht reduziert Busse für Landwirt, der zwei Katzen erschossen hat

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Das Bezirksgericht Sense hat sich mit einem Fall eines Landwirts befasst, der den Katzenbestand auf seinem Hof reduziert hat.
Aldo Ellena/a

Ein Landwirt hat auf seinem Hof zwei Katzen erschossen und illegal entsorgt. Das Polizeigericht Sense hat nun die Busse gegen den Mann von 1000 auf 400 Franken reduziert – allerdings muss er die Gerichtskosten von 450 Franken übernehmen.

Ein Landwirt aus dem Sensebezirk hat gegen ein Urteil der Freiburger Staatsanwaltschaft beim Polizeigericht Sense rekurriert und teilweise recht bekommen. Diese hatte ihn wegen mehrfacher Übertretung des Tierschutzgesetzes und mehrfacher Übertretung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung von Tierseuchen verurteilt. Der Mann hatte auf seinem Hof den Überbestand an Katzen mit seinem Luftgewehr reduziert und die beiden Kadaver am Waldrand entsorgt. Gemäss Tierschutzgesetz dürfen Katzen aber nur von fachkundigen Personen getötet werden und müssen in der Kadaverabgabestelle entsorgt werden. 

Schon immer so

Der Landwirt befand die von der Staatsanwaltschaft ausgesprochene Busse als unverhältnismässig hoch. Er sollte 1000 Franken bezahlen, dazu kamen noch Gebühren von 195 Franken. Das Polizeigericht Sense hat den 54-Jährigen letzte Woche angehört und befragt (die FN berichteten). Der Mann gab an, dass er die Katzen geschossen habe, weil sie auf die Singvögel losgingen. Er sagte auch, dass der Katzenüberschuss auf dem Hof seit jeher auf diese Weise reduziert worden sei, dass er im Militär schiessen gelernt habe und dass die Katzen nicht gelitten hätten. Der Mann sah grundsätzlich ein, dass sein Verhalten nicht rechtens war.

400 statt 1000 Franken

«Das Verschulden des Angeklagten wiegt nicht besonders schwer», hält Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron in ihrem Urteil fest. Mit Rücksicht auf die Tatumstände und die persönlichen Verhältnisse – der Mann ist seit einer Erkrankung zu 80 Prozent IV-Rentner – erscheine eine Busse von 400 Franken als angemessen. Doch dazu kommen Gerichtskosten von 450 Franken. Das heisst, der Mann muss nun 850 Franken bezahlen.

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