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Polizeigericht Sense spricht vermeintlichen Gehilfen eines Raubüberfalls frei

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Das Polizeigericht Sense hat einen 27-jährigen Mann vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu versuchtem Raub freigesprochen. Er wurde hingegen verurteilt, weil er illegal eingereist ist und hier gearbeitet hat.

Das Polizeigericht Sense hat sich kürzlich mit dem Fall eines Mannes befasst, dem vorgeworfen wird, Komplize bei einem Raubüberfall gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft sah es aufgrund von Indizien als gegeben, dass der 27-Jährige beim nächtlichen Überfall auf eine Familie in Bösingen dabei war oder zumindest den ausschlaggebenden Tipp zu Tat gegeben hatte (die FN berichteten). Die beiden Haupttäter dieses Überfalls sind bereits verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Tippgeber eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und einen Landesverweis verlangt. Sein Verteidiger hatte hingegen nach dem strafrechtlichen Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» einen Freispruch gefordert. Dies, weil die Beweislage zu schwach für eine Verurteilung sei, hatte er an der Gerichtsverhandlung am 11. Februar argumentiert.

Nicht eindeutig identifiziert

Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron hat nun in ihrem Urteil die Argumentation des Verteidigers aufgenommen. Sie sehe den vorgeworfenen Sachverhalt als nicht erstellt und das Beweisverfahren lasse keine eindeutige Identifikation des Beschuldigten als Tippgeber zu, heisst es in ihrer kurzen Urteilsbegründung. Deshalb spricht sie den Mann vom Vorwurf der Gehilfenschaft zu versuchtem Raub frei.

Illegaler Aufenthalt

Ganz ungeschoren kommt der Mann allerdings nicht davon. Denn beim zweiten Anklagepunkt, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz, spricht das Polizeigericht ihn schuldig. Er ist im Jahr 2019 mehrfach und ohne im Besitz einer Aufenthaltsbewilligung zu sein in die Schweiz eingereist und hat ohne Arbeitsbewilligung hier gearbeitet. Er hat sich im Grenzgebiet Freiburg-Bern aufgehalten und in einer Autowerkstatt gearbeitet. Dafür erhielt er dort Kost und Logis sowie einen Preisnachlass beim Kauf von Exportfahrzeugen.

Kein eigener Pass

Als er zudem im Oktober 2019 von der Polizei angehalten wurde, hatte er lediglich den Pass seines Bruders auf sich. Er gab damals an, dass er diesen gebraucht habe, weil er für seinen Bruder ein Fahrzeug gekauft habe, damit keine Fehler beim Namen entstehen. Seinen Pass habe er verloren, sagte er.

«Das Verschulden des Beschuldigten wiegt nicht ganz leicht», hält die Polizeirichterin in ihrem Urteil fest. Der Mann sei wegen rechtswidriger Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit ohne Bewilligung einschlägig vorbestraft. «Dies zeigt auf, dass er nicht gewillt war, die Einreisevorschriften einzuhalten.»

Unbedingte Geldstrafe

Sie verurteilt den Beschuldigten zu einer unbedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen. Der Tagessatz wird auf 30 Franken festgelegt, so dass der Mann 1200 Franken bezahlen muss. Die drei Tage Untersuchungshaft werden ihm dabei in Form von 90 Franken angerechnet, wie es im Urteil heisst. Für diese Untersuchungshaft werden ihm zudem pauschal 300 Franken als Genugtuung zugesprochen.

Die Kosten für das Verfahren von 750 Franken und für den amtlichen Verteidiger von 5643 Franken werden aufgeteilt: Der grössere Teil geht wegen des Freispruchs im ersten Anklagepunkt zulasten des Staates. Ein Fünftel muss der Beschuldigte übernehmen.

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