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Polizeigericht Tafers büsst Sensler Planwagenfahrer

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Das Urteil im Fall Christof Huber ist gefallen: Der 63-jährige Planwagenfahrer wurde vom Polizeigericht Tafers nicht der fahrlässigen einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Damit fällt die bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen weg, gegen die er Einspruch eingelegt hatte (die FN berichteten). Eine Verurteilung erfolgt allerdings wegen Verletzung der Verkehrsregeln und wegen Führens eines nicht betriebssicheren Fahrzeugs. Huber muss eine Busse von 1000 Franken bezahlen sowie die Kosten des Verfahrens übernehmen. Auch sei er für den Schaden aus Körperverletzungen zweier betroffener Kinder haftbar, wie das Sensler Bezirksgericht schreibt. Die Klage wird auf den Zivilweg verwiesen.

Der Landwirt hatte im Juli 2015 einen Ausflug mit Pferd und Planwagen im Rahmen des Ferienpasses Plaffeien angeboten. Als sich von hinten ein Lastwagen näherte, versuchte Huber, rechts ranzufahren. Dabei kippte der Wagen um. Einige der 16 Kinder, die Huber chauffierte, zogen sich dabei leichte Verletzungen zu. Nachdem er einen Strafbefehl wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung erhalten hatte, legte Huber Einspruch ein. Sein Fall wurde vergangenen Dienstag am Polizeigericht behandelt. Sein Verteidiger Elmar Perler betonte dabei, dass sein Mandant diesen Unfall nicht im Geringsten habe vorhersehen könne. Weil dem Planwagen allerdings die vorderen Rückstrahler fehlten und das Fahrzeug auch eine leichte Fehlkonstruktion aufwies, hat das Gericht Huber nicht in allen Punkten freigesprochen.

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