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Polizeirichter verurteilt Sensler Landwirt wegen Hanfanbau

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Der vor dem Polizeirichter in Tafers angesetzte Fall machte im Oktober 2012 Schlagzei- len, als die Polizei in einem Maisfeld in St. Ursen über 1000 Hanfpflanzen entdeckte (die FN berichteten). Am Wohnort des Landwirts fand die Polizei in zwei Gewächshäusern zudem 820 Hanfpflanzen und über 1000 Stecklinge. Bei der Hausdurchsuchung stiessen die Polizeibeamten zudem auf 92 Gramm Haschisch, 2543 Gramm Marihuana und 13 Kartons mit getrocknetem Hanf.

 Schon als die Polizei das Material sicherstellte, gab der Landwirt zu, dass die gesam- te Menge Hanf ihm gehöre. Dies bestätigte er gestern gegenüber Richter Reinold Raemy. Damals wie gestern bestritt er jedoch, mit den Betäubungsmitteln Handel betrieben zu haben. «Ich wollte keine Betäubungsmittel herstellen, sondern dies alles ölen lassen», sagte er. Und den Hanf habe er nicht direkt aus finanziellen Gründen angepflanzt. Aber es sei trotzdem interessant, wenn man daraus Öl machen und dies verkaufen könne, erklärte er.

«Wir werden nicht klüger»

Rechtsanwalt André Clerc vertrat seinen Mandanten vor Gericht nicht zum ersten Mal wegen Hanfanbau. Entsprechend wenig brisant präsentierte sich ihm der Fall. «Wir werden älter, und mit uns unsere Fälle und unsere Klienten. Wir werden nicht klüger, und sie auch nicht. Und leider werden unsere Fälle nicht interessanter; so habe ich mich wieder einmal mit Hanf herumgeschlagen», sagte er einleitend in seinem Plädoyer. Clerc, der schon im grossen Hanfprozess CannaBioland als Anwalt im Einsatz stand, forderte für seinen Klienten eigentlich einen Freispruch. Sollte der Richter ihn jedoch nicht freisprechen, so Clerc, fordere er für seinen Mandanten eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte in der Anklageschrift aufgrund der Vorstrafen acht Monate Gefängnis unbedingt gefordert. Ihm könne aber keine schlechte Prognose gestellt werden, deshalb sei der bedingte Strafvollzug zu gewähren, verteidigte Clerc den Landwirt.

Reinold Raemy verurteilte ihn schliesslich wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten, dies mit einer Probezeit von fünf Jahren. Für die Dauer der Probezeit erhält er Bewährungshilfe.

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