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Polizeirichterin senkt Busse für Eltern, die ihre Tochter wegen Corona nicht zur Schule schickten

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Ein Ehepaar schickte seine Tochter wochenlang nicht zur Schule, aus Angst, die schwangere Mutter könnte sich mit Corona infizieren. Die Polizeirichterin verurteilt sie, senkt aber die Busse.

Freiburg steckte mitten in der zweiten Welle der Corona-Pandemie, als ein Sensler Ehepaar Anfang November 2020 entschied, seine Tochter vorderhand nicht zur Schule zu schicken. Die Mutter war schwanger, und das Paar hatte Angst um die Mutter und das ungeborene Kind.

Bis am 27. November blieb die Tochter zu Hause, und auch vom 25. Januar bis am 5. Februar blieb das Mädchen nochmals unentschuldigt der Schule fern. Die Eltern wurden deswegen mittels Strafbefehl zu einer Busse von je 1350 Franken verurteilt. Sie zogen das Urteil an das Polizeigericht des Sensebezirks weiter (die FN berichteten).

Tiefere Busse

Nun hat die Polizeirichterin ihr Urteil bekannt gegeben: Auch sie verurteilt das Ehepaar, senkt aber die Busse auf je 1000 Franken. Hinzu kommen nun jedoch noch Gerichtskosten von 1120 Franken, die das Ehepaar insgesamt zu tragen hat.

Polizeirichterin Pascale Vaucher Mauron schreibt in ihrer Urteilsbegründung, es liege kein entschuldbarer Notstand vor – so hatte die Verteidigung argumentiert. «Es bestand nie eine unmittelbare konkrete und damit nicht abwendbare Gefahr für Leib und Leben der schwangeren Ehefrau und des Ungeborenen», heisst es in der schriftlichen Urteilsbegründung.

Niemand riet dazu

Zwar zählten Schwangere in der Pandemie zu den besonders gefährdeten Personen. «Doch sprachen weder die Fachpersonen noch die Behörden jemals davon, dass Kinder von Schwangeren aufgrund einer konkreten Gefahr von der Schule zu dispensieren seien», heisst es weiter. 

Die Eltern hätten auch nicht andere Massnahmen geprüft – wie beispielsweise die Isolation der Mutter. «Trotz grosser Angst hätten die Eltern aufgrund der Wichtigkeit des Schulbesuchs eigentlich solche Massnahmen ins Auge fassen müssen.» Somit liege kein Notstand vor.

Als die Eltern ihre Tochter aus der Schule nahmen, hätten sie nicht wissen können, wie sich das auf ihre Tochter auswirken werde, schreibt die Richterin. «Es hätten eine beträchtliche Lücke und langfristige Folgeprobleme entstehen können.» 

Zu grosse Verantwortung

Die Isolation zu Hause hätte sich auch negativ auf das Kindswohl, insbesondere die Psyche auswirken können. Auch die andauernde Konfrontation der Tochter mit der Angst der Eltern komme erschwerend hinzu. Die Tochter habe Angst haben müssen, allenfalls Schuld an negativen Folgen für die schwangere Mutter und das Ungeborene zu sein. «Der Tochter eine solch grosse Verantwortung aufzubürden, ist gemessen am Alter nicht adäquat.»

Die Richterin hält den Eltern nur zugute, dass diese in ihrer Familie zwei Todesfälle wegen oder mit Corona zu beklagen hatten; dies habe sicherlich beeinflusst, wie sie die Gefahr bewertet hätten.

Schuld «nicht unerheblich»

Doch unter dem Strich bleibt: Die Eltern hatten nicht das Recht, ihre Tochter von der Schule fernzuhalten. Und: «Sie profitierten lediglich vom Einsatz der Lehrerin, auf welchen sie keinen Anspruch hatten.» Die Lehrerin habe versucht, die Konsequenzen für die Tochter abzufedern. «Indem sie das Mädchen von der Schule nahmen, haben die Eltern lediglich die einfachste Lösung gewählt, um ihrer Angst zu begegnen, obwohl durchaus Alternativen denkbar gewesen wären.» Sie hätten ihr eigenes Wohl über das Wohl anderer Menschen gestellt, indem sie die Lehrerin permanent über Gebühr in Anspruch genommen hätten. Darum sei das Verschulden der Eltern nicht unerheblich, schliesst die Polizeirichterin. 

Die Eltern können das Urteil noch weiterziehen.

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