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Polizist muss doch vor Gericht

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Autor: Nicole Jegerlehner

Freiburg Im Juni letzten Jahres entschied der Freiburger Generalstaatsanwalt Fabien Gasser, das Verfahren einzustellen: Der Waadtländer Polizist, der im Sevaz-Tunnel auf der Autobahn A1 einen 18-jährigen Beifahrer in einem gestohlenen Auto erschossen hatte, habe in Notwehr gehandelt. Jean-Pierre Garbade, Anwalt des Zwillingsbruders des erschossenen Franzosen, rekurrierte (die FN berichteten).

Und er bekommt recht: Das Bundesgericht befindet, Gasser könne noch nicht definitiv wissen, was im Tunnel passiert sei. Gasser habe die für den Polizisten beste Version als gegeben angenommen. Doch für einen Entscheid nach dem Motto «Im Zweifel für den Angeklagten» sei es in einer Voruntersuchung zu früh.

Garbade verlangt, dass Gasser die Untersuchung einem unabhängigen Staatsanwalt überlasse. Vorderhand denkt Gasser nicht daran: «Erst müsste das Gesuch auf formellem Weg eingereicht werden.»

Er versteht die Absicht des Bundesgerichts, dass bei verdächtigen Todesfällen bei Polizeieinsätzen ein öffentlicher Prozess anzustreben sei. Er hofft, dass der Todesschuss gleichzeitig mit den Autodiebstählen vor Gericht kommt. Alle drei mutmasslichen Diebe seien gefasst: «Der getötete Beifahrer hat vorher eines der verlassenen Autos gefahren.» Der Dritte im Bunde ist der Zwillingsbruder des Getöteten.

In der Nacht auf den 18. April 2010 hatten Patrouillen der Freiburger und der Waadtländer Polizei auf Alarm der Berner Kantonspolizei drei Luxusautos verfolgt, welche in Lyss gestohlen worden waren.

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