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Polizisten nennen weiterhin ihren Namen

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 Die Grossräte Nicolas Kolly und Denis Grandjean möchten die Privatsphäre der Polizistinnen und Polizisten schützen. Die Beamten der Freiburger Kantonspolizei sind verpflichtet, bei Amtshandlungen ihren Namen zu nennen, wenn dies jemand verlangt. Dies ist im Gesetz über die Kantonspolizei so vorgesehen. Kolly (SVP, Essert) und Grandjean (CVP, Le Crêt) sehen darin ein Risiko für die Polizisten und ihre Familien. Zwar habe der Staatsrat in der Botschaft zum Gesetzestext erwähnt, dass Polizisten nur ihre Matrikelnummer nennen könnten, wenn sie Vergeltungsmassnahmen befürchteten. Da dies aber im Gesetz nicht erwähnt sei, kennten viele diese Ausnahme nicht. Die Grossräte verlangten darum in einer Motion, neu solle im Gesetz stehen, der Polizeibeamte könne nach Belieben seinen Namen oder seine Matrikelnummer angeben.

 Der Staatsrat unterstützt zwar das Ansinnen, lehnt den konkreten Vorschlag jedoch ab. Die Polizistinnen und Polizisten sollten bei ihren Einsätzen grundsätzlich ihren Namen nennen: Dies trage zur Imagepflege bei und erhalte eine bürgernahe Beziehung zur Bevölkerung, heisst es in der Antwort auf die Motion. Und weiter: «Die wenigen Fälle, in denen es zu Problemen kommt, sollen keine Rechtfertigung dafür sein, das Recht der von einer Amtshandlung betroffenen Person, die Identität des Beamten zu erfahren, abzuschaffen.»

Der Staatsrat hat dem Grossen Rat gestern den Entwurf zur Änderung des Polizeigesetzes zugesandt. Darin steht nun: «Wenn Anzeichen bestehen, die die Gefahr von Vergeltungsmassnahmen befürchten lassen, kann der Beamte lediglich die Identifikationsnummer angeben.»

Mit Vermummungsverbot

Der Entwurf sieht auch ein Vermummungsverbot und gesetzliche Grundlagen für verdeckte Ermittlungen vor. Der Grosse Rat wird im Herbst darüber debattieren. njb

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