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Positive Reaktionen des Seebezirks auf den Entscheid des Staatsrats zur Spitalplanung

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Autor: Hannes Währer

MurtenEuphorie hat der Entscheid des Staatsrats zur Beibehaltung der Abteilung innere Medizin und der Notfallaufnahme im Spital Merlach nicht ausgelöst. Aber mit Genugtuung ist registriert worden, dass die Argumente der gemeinsamen Stellungnahme des Gemeindeverbands des Spitals Seebezirk und des Verbands der Gemeinden des Seebezirks bei der Kantonsregierung Gehör gefunden haben.

Keine Maximalforderungen

«Wir haben keine Maximalforderungen gestellt», sagt Oberamtmann Daniel Lehmann. Man habe die Schliessung der Chirurgie in Kauf genommen, im Gegenzug aber für den Erhalt der inneren Medizin und der Notfallaufnahme gekämpft. «Der Staatsrat hat erkannt, dass die Erhaltung dieser Abteilungen dem gesamten Freiburger Spitalnetz dient», so Lehmann.

Übereinstimmend äusserten sich Werner Zürcher, Präsident des Vereins Akutversorgung Seebezirk, sowie Christiane Feldmann, Präsidentin des Gemeindeverbands Seebezirk. Man sei zufrieden mit dem Entscheid. Obwohl sie nicht mit einem erneuten Rekurs des Krankenversicherungsverbands Santésuisse rechne, könne sie den Entscheid erst als definitiv betrachten, wenn die Rekursfrist abgelaufen sei, so Feldmann.

Ausgewogener Entscheid

Als «ausgewogen» bezeichnet Stefan Goetz, Ärztlicher Leiter und Chefarzt für Geriatrie und Rehabilitation im Spital Merlach, den Beschluss. Damit werde der Auftrag für die Grundversorgung des Spitals anerkannt. Vorteilhaft seien auch die Aufträge für die Palliativmedizin und die Neurorehabilitation zu werten. Das Personal habe den Entscheid grösstenteils positiv aufgenommen. Einzig die Angestellten der Chirurgie seien unsicher, ob sie intern in Merlach oder im Freiburger Spitalnetz weiter beschäftigt werden könnten.

Rekurs des Daler-Spitals

Während im Seebezirk Zufriedenheit herrscht, kündigte der Direktor des Daler-Spitals, Hannes Wittwer, den Gang vor das Bundesverwaltungsgericht an. Die Entscheidung, den Kompetenzpol für orthopädische Chirurgie der Clinique Général zuzuteilen, sei inakzeptabel und beruhe auf veralteten Daten.

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