Solothurn Die Staatsanwaltschaft wirft PostFinance vor, keine Regeln für das Vorgehen im Vorfeld von aussergewöhnlichen Barabhebungen zu haben.
Anlass für die Anklage ist eine Barabhebung von 4,6 Millionen Franken vom 11. Februar 2005 in Solothurn. Die Barabhebung wurde vom Konto einer Anlagefirma gemacht, deren Verantwortliche im Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs stehen.
Die interne Stelle der Post für Geldwäschereifragen habe trotz Kenntnis dieses ausserordentlich hohen Barbezuges keine Abklärungen über Herkunft und Verwendung der Gelder gemacht. PostFinance weist die Vorwürfe zurück sda
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