Für die Murtner Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel gibt es Verbesserungspotenzial bei der Gesetzesgrundlage für den Einsatz von privaten Beiständen. Es soll im Gesetz ausdrücklicher verankert werden, dass die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) dem Wunsch von Betroffenen nach einer Vertrauensperson als privatem Beistand wo immer möglich nachkommen müssen. Im Kanton walten die Friedensgerichte der Bezirke als Kesb. Für Claudine Lerf-Vonlanthen, Friedensrichterin des Seebezirks und Präsidentin der Friedensrichterkonferenz, ist das Gesetz jedoch bereits klar genug. Auch sie ist wo möglich für den Einsatz privater Beistände.
emu
Bericht Seite 5
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