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Postulat ging an die falsche Adresse

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Dörfer und Landschaften am Greyerzersee sollen geschützt werden, fordert eine mit über 3000 Unterschriften eingereichte Petition des Komitees zum Schutz des Seeufers. Die Petitionskommission stellte aber fest, dass die Petition nicht an die richtige Behörde gerichtet wurde. Der Grosse Rat verfügt über keine Kompetenzen in Bezug auf den regionalen Richtplan. «Das Petitionsrecht ist ein verfassungsmässiges Recht. Doch Rechtsregeln müssen eingehalten werden», betonte Grégoire Kubski (SP, Bulle). Der Grosse Rat beschliesst einstimmig, die Petition an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

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