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Poya-Brücke berücksichtigt

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Poya-Brücke berücksichtigt

Kanton Freiburg profitiert vom Dringlichkeitsfonds

Die Poya-Brücke wird im Dringlichkeitsfonds des Bundesrates berücksichtigt, sofern sie zwischen 2007 und 2011 teilweise realisiert wird. Dies geht aus der Antwort des Staatsrates auf eine Anfrage von Markus Bapst hervor.

In seiner Anfrage wollte Grossrat Markus Bapst (CVP, Düdingen) vom Staatsrat wissen, inwiefern der Kanton Freiburg vom Dringlichkeitsfonds des Bundesrates profitieren kann und an welche Bedingungen die Subventionen geknüpft sind (siehe Kasten).

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, dass für den Kanton Freiburg im Rahmen des Dringlichkeitsfonds ein Anteil von 30 Mio. Fr. vorgesehen ist. Gemäss dem Staatsrat ist der Bund durchaus bereit, das Poya-Projekt als Dringlichkeitsprojekt zu finanzieren.

Dies unter der Bedingung, dass das Projekt zwischen 2007 und 2011 teilweise realisiert wird und das Parlament das Bundesprogramm zum Agglomerationsverkehr annimmt.

Baureif und dringlich

Die Kriterien für die Projekte, die im Dringlichkeitsfonds berücksichtigt werden, sind: Die Projekte liegen im Agglomerationsperimeter, sie sind baureif und finanzwirksam im Zeitraum 2007-2011 und verfügen über ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Zudem müssen sie – da es sich um Grossprojekte handelt – für die Agglomeration schwer finanzierbar sein. Ein weiteres Kriterium ist die Dringlichkeit.

Damit der Bund überhaupt Beiträge leistet, müssen sich die Agglomerationen zudem in zweckmässigen Trägerschaften organisieren, eine Gesamtplanung für ihre Verkehrs- und Siedlungsentwicklung ausarbeiten und wirkungsvolle Massnahmen umsetzen.
In diesem Dringlichkeitsfonds ist für den Kanton Freiburg nur die Poya-Brücke aufgeführt, ist der Antwort des Staatsrates weiter zu entnehmen. Es sei aber geplant, die mit dem Agglomerationsverkehr verbundenen Infrastruktur-Projekte bis zur Hälfte zu finanzieren.
Dabei soll der Infrastrukturfonds später den Dringlichkeitsfonds ersetzen. Betroffen wären der Ausbau der Murtenstrasse auf vier Spuren, der Ausbau des Strassennetzes im Osten Freiburgs oder die Verbindung Marly-Matran. jlb
Fonds für den Verkehr

Zur Finanzierung von wichtigen Verkehrsprojekten möchte der Bundesrat einen «Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr und die Nationalstrassen» einrichten. Bis zur Einrichtung dieses Fonds wird ein auf vier bis fünf Jahre befristeter Dringlichkeitsfonds für dringende und baureife Vorhaben vorgeschlagen. Dieser Fonds soll mit einer Einmaleinlage von 2,2 Milliarden Franken aus den heutigen Rückstellungen der zweckgebundenen Strassengelder alimentiert werden. Die Vernehmlassung dieser Vorlage – sie trägt auch den verkehrspolitischen Anliegen der Randregionen und Berggebiete Rechnung – dauert bis zum 15. Juli. Die Projekte des Dringlichkeits- sowie des Infrastrukturfonds werden maximal zur Hälfte subventioniert. jlb

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