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Poyabrücke: Beschwerde abgewiesen

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Freiburg Seit Montag laufen bei der Palatinat die ersten Waldrodungsarbeiten für den Bau der Poyabrücke. Da eine Beschwerde eines privaten Einsprechers aufschiebende Wirkung hatte, konnte damit bisher nicht begonnen werden (die FN berichteten). In seinem Entscheid vom 6. Juli 2009 hat das Bundesgericht die Beschwerde dieser Privatperson gegen die Genehmigung des Poyaprojekts nun abgewiesen. Dies teilte die Kantonale Baudirektion den Medien am Mittwoch mit. Der Einsprecher hatte befürchtet, dass durch die Rodung der Bäume eine Quelle in Mitleidenschaft gezogen werden könnte.

Zu früh für Begründung

Wie das Bundesgericht seinen Entscheid begründet, konnte Staatsrat Georges Godel am Mittwoch auf Anfrage noch nicht sagen. Wäre er nicht aufgrund der gestarteten Rodungsarbeiten auf die Beschwerde angesprochen worden, hätte er erst in Kenntnis der Begründung über den Entscheid des Bundesgerichts informiert, erklärte Godel.

Er habe jedoch Vertrauen in die Justiz und sei deshalb schon immer davon überzeugt gewesen, dass die Beschwerde abgewiesen werde. Die besagte Quelle sei durch die Rodung nicht in Gefahr.

Freiburger Konsortium bisher ohne Widerstand

Ob der erste Brückenpfeiler nun trotzdem auf der Schönberg-Seite und nicht wie ursprünglich geplant auf der Palatinat-Seite zu stehen kommt, müsse gemäss Georges Godel noch einmal überprüft werden.

Gegen die Vergabe der Poya-Bauarbeiten an ein Freiburger Konsortium, das mit 56 Mio. Franken die günstigste Offerte eingereicht hatte, sind gemäss Godel noch keine Rekurse eingegangen. ak

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