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Präventionskampagne der Polizei

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Präventionskampagne der Polizei

Die Beleuchtung steht bei Kontrollen im Vordergrund

Die Freiburger Gendarmerie führt bis zum 16. Dezember eine Präventionskampagne durch. Dabei wird bei den Kontrollen ein spezielles Augenmerk auf die Beleuchtung und die Fahrzeugausrüstung gelegt.

Die Unfallstatistik zeigt eine klare Erhöhung von Verkehrsunfällen in der Herbst- und Winterzeit, vor allem bei Dämmerung, schlechten Witterungsverhältnissen sowie bei Regen oder Nebel. Gleichzeitig zur Kampagne «Beleuchtung» unterstützt die Gendarmerie die Empfehlung «Motor an. Licht ein!», die Abblendlichter oder die Tageslichter auch tagsüber einzuschalten. Das Fahren mit Licht trägt zur Verkehrssicherheit bei, verhindert viele schwere Unfälle und rettet Menschenleben.

Die Polizei weist darauf hin, dass Strassenbenützer, die ihren Pflichten im Unterhalt des Fahrzeuges und der Beleuchtung nicht nachkommen, verzeigt werden. Die Vorschriften besagen u.a., dass die Fahrzeuge vom Beginn der Abenddämmerung bis zur Tageshelle und falls die Witterung es erfordert, beleuchtet sein müssen und dass bei Nebel, Schneetreiben oder starkem Regen auch tagsüber Nebel- oder Abblendlicht eingeschaltet werden sollte.

Wer nicht gebüsst werden will, sollte prüfen, ob die Fahrzeugbeleuchtung am Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Die Fahrräder müssen vorn mit einem weissen und hinten mit einem roten Licht ausgerüstet sein. Die Polizei weist in einer Medienmitteilung auch darauf hin, dass die Nebelschlusslichter nur eingeschaltet werden dürfen, sobald die Sichtweite unter 50 Meter beträgt. Missbräuchliches Einschalten der Nebelschlusslichter (kein Nebel) wirkt auf die nachfolgenden Fahrzeuglenker störend und blendend. Im Kolonnenverkehr genügt es, wenn der letzte Fahrer die Nebelschlusslichter eingeschaltet hat. Zuwiderhandelnde werden mit 40 Franken gebüsst.

Scheiben müssen von Eis
und Schnee befreit sein

Wichtig ist bei tiefen Temperaturen auch, dass die Windschutzscheibe, die Seitenscheiben, die Heckscheibe und die Aussenspiegel sauber und vollständig von Schnee und Eis befreit sind. Auch hier wird Nichtbeachten mit hohen Bussen geahndet. Zudem kann der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen werden. Die Kontrollschilder müssen lesbar sein. Gegebenenfalls können sie beim Strassenverkehrsamt ersetzt oder neu übermalt werden. Die Busse für das Fahren mit unlesbaren Kontrollschildern beträgt für Automobilisten 60 Franken und für Mofalenker 20 Franken.

Nachts ist für Fussgänger und Radfahrer das Risiko, in einen Unfall verwickelt zu werden, dreimal höher als tags. Bei Regen, Schnee und Blendung auf nasser Strasse kann sich die Gefahr bis auf das Zehnfache erhöhen. Der Alptraum jedes Fahrzeuglenkers bei Nacht ist ein «plötzlich» vor seinem Fahrzeug auftauchender, dunkel gekleideter Fussgänger oder Radfahrer. Rechtzeitiges Bremsen oder Ausweichen ist in einer solchen Situation oft nicht mehr möglich.

Deshalb sollten auch Fussgänger und Radfahrer ihren Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit leisten, indem sie beispielsweise etwas Reflektierendes (Sohlenblitze, Stirn- oder Armbänder oder Anhänger) tragen. Gemäss Polizeimitteilung ist das Unfallrisiko von Fussgängern, Radfahrern und Reitern nachts dreimal höher als tags. Bei Regen, Schneefall, Nebel oder Blendwirkung auf nassen Strassen steigt das Unfallrisiko sogar um das Zehnfache.

Hell gekleidete Fussgänger sieht man auf eine Distanz von 40 Metern. Dunkel gekleidete Fussgänger sind im Abblendlicht des Fahrzeuges erst auf einer Distanz von 25 Metern wahrnehmbar. FN/Comm.

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