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Priorität dem inländischen Arbeitsmarkt

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In einer Anfrage an die Kantonsregierung stellte Grossrat Louis Duc (Freie Liste, Forel) fest, dass trotz Inkrafttreten des freien Personenverkehrs mit den EU-Staaten im Sommer 2002 zahlreiche Gesuche um Erteilung einer Arbeitsbewilligung für ausländische Arbeitskräfte – unter anderem im Gemüsebau und in der Landwirtschaft – abgewiesen werden. Er wollte daher wissen, weshalb die Arbeitgeber über die Einschränkung nicht informiert wurden und ob das zuständige kantonale Amt bereit sei, seine Position zu überdenken.

In seiner soeben veröffentlichten Antwort ruft der Staatsrat in Erinnerung, dass die Einführung des freien Personenverkehrs schrittweise innert fünf Jahren erfolgt. Dabei werde die Kontrolle der Einhaltung des Vorrangs der einheimischen Arbeitskräfte in den ersten beiden Jahren beibehalten. Der Arbeitgeber, der um eine Arbeitsbewilligung für ausländische Arbeitskräfte nachsucht, müsse also nachweisen, dass er Rekrutierungsbemühungen auf dem inländischen Arbeitsmarkt unternommen und dort keine entsprechende Arbeitskraft gefunden hat. Diese Einschränkungen hätten schon vor dem Inkrafttreten des Abkommens bestanden, so dass kein Anlass bestanden habe, eine besondere Informationskampagne durchzuführen.

Kein Grund, Praxis zu ändern

Weiter macht der Staatsrat Grossrat Duc darauf aufmerksam, dass auf Grund der angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt jedem Gesuch um Erteilung einer Arbeitsbewilligung eine Bestätigung der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle beigelegt werden müsse, wonach im Inland Arbeitskräfte mit dem gesuchten Profil verfügbar oder eben nicht verfügbar sind. Diese Praxis werde gegenwärtig in der ganzen Schweiz angewandt.

Es gebe gegenwärtig keinen Anlass, dass das Amt für Bevölkerung und Migration dieses Vorgehen ändere. Nach Meinung der Kantonsregierung ist allerdings eine generelle Ablehnung von Gesuchen allein auf Grund einer allgemeinen Beurteilung der Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage wegen der im Freizügigkeitsabkommen vorgesehenen Rechtsansprüche nicht mehr zulässig. Unter Berücksichtigung der wesentlichen Elemente werde deshalb jeder Fall einzeln geprüft.

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