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«Priorität der Kriminalpolitik»

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Mit einer im Juni 2016 eingereichten Motion forderten Grossrat Jean-Daniel Wicht (FDP, Villars-sur-Glâne) und Alt-Grossrat Jacques Vial (CVP, Le Mouret) den Staatsrat auf, alle geeigneten Massnahmen zu ergreifen, um die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen. Nach über zwei Jahren liegt nun die Antwort des Staatsrats vor. Die Kantonsregierung habe sich stets für die wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit eingesetzt, heisst es dort. Daher unterstütze sie jede Massnahme, mit der die Wirksamkeit der Bekämpfung der Schwarzarbeit verbessert werden könne. Dabei setze man auf Abschreckung, Intervention und Prävention. In ihrem Beschluss zur Kriminalpolitik für die Jahre 2018 bis 2021 hätten der Staatsrat und der Generalstaatsanwalt die Bekämpfung der Schwarzarbeit zudem ausdrücklich als eine Priorität der Kriminalpolitik festgehalten. Seit dem Dezember 2016 sei auch eine inter­disziplinäre Arbeitsgruppe in Sachen Schwarzarbeit aktiv.

Auch zu den konkreten Forderungen der Motionäre nimmt die Kantonsregierung Stellung, und zwar wie folgt: Es besteht laut dem Staatsrat bereits die Möglichkeit, im Bereich Schwarzarbeit den Zugang zu einer Baustelle zu verbieten, wenn das kontrollierte Unternehmen die Zusammenarbeit mit den Inspektoren verweigere. Für jegliche Verschärfung dieses Verbots sei aber eine Änderung des kantonalen Gesetzes notwendig; der Staatsrat werde diese Frage prüfen.

Ausser spezifischen Grosskontrollen führe die Kantonspolizei auch regelmässig Kontrollen von Fahrzeugen mit Arbeitern durch. Dabei habe man bis jetzt schon eine Reihe von Verstössen aufdecken können. Ein ständiges Team aus Polizisten sei hierfür laut dem Staatsrat aber nicht notwendig.

Eine Verschärfung der Sanktionen für Arbeitgeber, die gegen die Gesetze verstossen, ist laut dem Staatsrat Bundessache. Die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit auch die Bauherren bestraft werden können, lehnt die Kantonsregierung ab. Für eine bessere Information der Unternehmen und der Öffentlichkeit sei indes keine Gesetzesänderung nötig; die Motionäre hatten dies verlangt. In diesem Sinne stimmt der Staatsrat der Motion nur teilweise zu.

Frist zwei Mal verlängert

«Eine Frist von zwei Jahren zur Beantwortung einer parlamentarischen Motion scheint lang», räumt Pierre Vaudan, Kommunikationsverantwortlicher der Volkswirtschaftsdirektion, ein. Aber die Verhältnisse hätten sich in diesem Fall nicht immer statisch gestaltet, und das Büro des Grossen Rats habe zwei Fristverlängerungen zur Beantwortung im Einverständnis mit Jean-Daniel Wicht akzeptiert.

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