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Private 1.-August-Feuer sind verboten

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Es ist trocken, sehr trocken. Zwar hat es in den letzten Tagen immer wieder mal geregnet, doch viel zu wenig, um die Dürre zu beenden. Dafür wären insgesamt 50 Millimeter Regen notwendig, am besten auf drei Tage verteilt. «Regelmässiger Regen wäre erwünscht, kein Gewitterregen», präzisiert Benoît Fragnière, stellvertretender Chef des kantonalen Führungsorgans, das in Krisensituationen zum Einsatz kommt. Komme das Wasser zu schnell, könne es der Boden nicht aufnehmen und es könne zu Rutschungen kommen.

Keine Raketen

Im besten Fall wird es jedoch bis morgen Abend insgesamt 15 Millimeter geregnet haben; somit besteht auch die Brandgefahr weiterhin. Und deshalb gelten auch noch die gleichen Regeln, wie sie der Kanton Freiburg Mitte Juli erlassen hat: Der diesjährige 1. August wird ein Nationalfeiertag ohne private Feuer und Feuerwerke, ohne Raketen und ohne Himmelslaternen (siehe blauer Kasten). «Wir zählen auf den gesunden Menschenverstand der Leute», sagt Benoît Fragnière. Denn bei dieser Trockenheit könne sich ein Feuer unglaublich schnell ausbreiten und sehr grossen Schaden anrichten.

Hohe Bussen möglich

 Doch alleine auf den gesunden Menschenverstand verlassen will sich der Kanton doch nicht: Entdecken Polizisten auf ihren Patrouillen Leute, die sich nicht an die Regeln halten, drohen Bussen. Diese können bis zu 50 000 Franken hoch sein. «Wer die Regeln missachtet, wird gebüsst. Entsteht ein Schaden, wird die Busse entsprechend höher», erklärt Fragnière.

 Ganz verzichten auf das farbenfrohe Spektakel am Himmel muss in Freiburg sowieso niemand: Gemeinden ist es erlaubt, Feuerwerke und Feuer anzuzünden, sofern diese professionell überwacht werden (siehe Kasten neben dem Bild). Ein bisschen knallen und rauchen wird es also doch am diesjährigen Nationalfeiertag.

«Wir zählen auf den gesunden Menschenverstand der Bevölkerung.»

Benoît Fragnière

Stellvertretender Chef KFO

Gemeinden: Eine grosse Verantwortung

P rivate Feuerwerke sind am Nationalfeiertag verboten, Gemeinden dürfen sie jedoch entzünden. Die Gemeinden Tentlingen und Villars-sur-Glâne verzichten in diesem Jahr dennoch auf ihre traditionellen Feuerwerke und 1.-August-Feuer. «Die Sicherheit steht im Vordergrund», sagt Gemeindepräsidentin Antje Burri auf Anfrage. Glut könne weit gehen, einen Brand wolle die Gemeinde keinesfalls riskieren. Dies insbesondere, weil sie kein kostbares Trinkwasser verschwenden will. «Um einen Brand zu löschen, braucht es enorm viel Wasser. Und die Grundwasserspiegel sind zurzeit sehr tief.» Ein Reservoir fülle sich nicht so schnell wieder. «Da bräuchte es viel mehr Regen als nur während ein paar Stunden.»

Villars-sur-Glâne schreibt in einem Communiqué zusätzlich, dass es bereits viel Wasser brauchen würde, um ein Feuer entzünden zu können: Die Umgebung müsste bewässert werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Mittels Flugblatt rufen die Gemeinden die Bevölkerung zu Vorsicht auf und zu einem sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser.

Wegen der Trockenheit im Allgemeinen und wegen des 1. August im Speziellen hat sich Antje Burri mit dem Feuerwehrkommandanten abgesprochen. «Auch für ihn ist das Wichtigste, die Sicherheit zu gewährleisten.»

«Eine etwas andere Feier»

Die Gemeindepräsidentin Antje Burri hat mitbekommen, dass nicht alle Leute begeistert sind von den Weisungen des Kantons. «Es stört sie, dass Gemeinden feuern dürfen und Private nicht.» Burri selbst sieht es nicht so eng: «Dann gibt es dieses Jahr halt eine etwas andere 1.-August-Feier. Das macht doch nichts.» mir

Fakten

Die wichtigsten Regeln für den 1.August

Was Freiburgerinnen und Freiburger wegen der Trockenheit und der Brandgefahr beachten müssen:

• Feuer und Feuerwerke im Freien sind verboten.

• Ausserhalb von bewaldeten Zonen ist grillieren erlaubt. Es muss allerdings garantiert sein, dass keine Asche oder Glut in Gebüsche oder den Wald gelangen kann.

• Verboten sind sämtliche Feuerwerke, die in der Luft abbrennen wie Raketen, Batterien, Himmelslaternen und so weiter.

• Vulkane und bengalische Streichhölzer anzuzünden, ist nur am 31. Juli und am 1. August erlaubt. Es ist zudem nur auf Kies- und Teerplätzen erlaubt, die mindestens 200 Meter von Wäldern, Getreidefeldern und Unterholz entfernt sind. Erlaubt ist das Anzünden dieser statischen pyrotechnischen Gegenstände auch auf Plätzen, die von der Gemeinde dafür vorgesehen sind.

• Streichhölzer und auch Zigarettenstummel dürfen nicht auf den Boden geworfen werden.mir

Freiburger Alpen: Armee soll eine Woche länger fliegen

A uf den Freiburger Alpen bleibt die Situation wegen der Trockenheit angespannt. Seit einigen Wochen fliegen Helikopter Wasser auf jene Alpen, denen es ausgegangen ist (die FN berichteten). Die Armee fliegt mit ihren Helikoptern seit letzter Woche, ihr Einsatz sollte eigentlich kommenden Dienstag enden. «Wir werden fragen, ob die Armee noch eine Woche länger fliegen kann», sagt Benoît Fragnière, stellvertretender Chef des kantonalen Führungsorgans. Besonders für jene Alpen, auf die keine Strasse führe, werde es sehr schwierig. Zumal für nächste Woche eine erneute Hitzewelle und kaum Regen angekündigt sind.

Genügend Trinkwasser

In den Gemeinden hingegen sei die Trinkwassersituation unter Kontrolle, keiner gehe das Wasser aus, sagt Benoît Fragnière. Und auch wenn es nächste Woche gar nicht regnen sollte, werde noch genügend Wasser vorhanden sein. Dennoch ruft er zu einem sorgsamen Umgang mit dem Trinkwasser auf. mir

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