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«Private Beistände haben mehr Zeit»

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Die Murtner SP-Nationalrätin Ursula Schneider Schüttel hat beim Bundesrat ein Postulat zum Einsatz von privaten Beiständen eingereicht. Das Postulat verlangt die Prüfung einer Gesetzesänderung, wonach die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) die Möglichkeit der Einsetzung privater Beistände prüfen müssen. Beim Einsatz von Berufsbeiständen soll die Kesb ihren Entscheid begründen.

Hintergrund dazu ist eine Studie der Universität Freiburg. Diese hat die Fälle der unabhängigen Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (Kescha) evaluiert. Nach der Evaluation von über 1000 Kescha-Beratungen im 2018 lautet eine der Empfehlungen der Universität Freiburg, dass im Erwachsenenschutz – wenn immer möglich – private Beistände den Vorrang haben sollen. Der Grund: Bei Konflikten im Erwachsenenschutz gehe es oft darum, dass Berufsbeistände zu wenig Zeit haben, schlecht erreichbar sind, untätig bleiben oder es zu viele Wechsel gibt. Zudem beklagten sich Betroffene laut der Studie, weil sie keinen privaten Beistand erhalten haben, obwohl sie jemanden wie zum Beispiel die langjährige Nachbarin vorgeschlagen hatten. Oft seien die Entscheide auch zu wenig begründet worden.

«Als ich die Auswertung der Universität Freiburg gelesen habe, war mir klar, dass ich diese Empfehlung mit einem Postulat unterstützen will, um den Gedanken in den Gesetzgebungsprozess einzubringen», erklärt Schneider Schüttel. Sie wolle aber nie so weit gehen, wie es die Initiative des SVP-Nationalrats Pirmin Schwander fordert, «welche die Kesb quasi ausschalten will».

Die Kescha wie auch die Studienautorin Alexandra Jungo vom Institut für Familienforschung und -beratung der Universität Freiburg unterstützen das Postulat von Ursula Schneider Schüttel, wie sie in einer gemeinsamen Medienmitteilung schreiben.

Keine Wiederholung

«Ich habe mich intensiv mit den Anliegen der Verdingkinder und Zwangsplatzierten auseinandergesetzt als Co-Präsidentin der parlamentarischen Gruppe Fürsorgerische Zwangsmassnahmen», erklärt Schneider Schüttel. «Jetzt werden wir diese Gruppe in Kinder- und Erwachsenenschutz umbenennen und wollen den Fokus auf die heutige Situation legen, damit sich solche Vorgänge wie die damaligen fürsorgerischen Fremdplatzierungen nicht wiederholen.» Sie wolle den Finger dorthin legen, wo es aus Sicht der Betroffenen noch Verbesserungspotenzial gibt. Und das sei mit privaten Beiständen je nach Situation durchaus möglich: «Private Beistände haben mehr Zeit und einen persönlicheren Kontakt.» Es könne zudem eine Entlastung für die Berufsbeistände sein. «Oft haben Berufsbeistände viele Fälle unter sich und zu wenig Ressourcen dafür.»

Im Kanton Freiburg sind Berufsbeistände von den Gemeinden angestellt. Sie erhalten ihre Mandate vom Friedensgericht, das als Kesb waltet. Die Kesb kann auch private Beistände einsetzen; die Zahlen dazu sind je nach Bezirk unterschiedlich (siehe Kasten). Für Schneider Schüttel gibt es Potenzial nach oben: «Gerade dort, wo es nahestehende Personen gibt, die zur Übernahme der Beistandschaft bereit und auch geeignet wären, ist es stossend, wenn die Kesb ohne gewichtigen Grund einem Berufsbeistand den Vorrang gibt.» Auch im Kanton Freiburg könne man wohl genauer hinschauen. Wichtig sei es dort, wo bereits eine persönliche Beziehung besteht: «Zum Beispiel wenn eine ältere Person mit den administrativen Angelegenheiten überfordert ist, kann eine private Vertrauensperson die Zahlungen für sie erledigen.» Ein Berufsbeistand könne den persönlichen Kontakt aus Zeitgründen nicht oder nicht immer bieten.

In einem Fall in einem anderen Kanton habe die Kesb Nein gesagt dazu, dass die Tochter und der Schwiegersohn die administrativen Angelegenheiten der Mutter auch nach ihrem Umzug ins Pflegeheim weiterhin erledigen. «Ohne dies zu begründen». Das Paar habe nicht verstanden, wieso sie nicht weiterhin zu ihrer Mutter schauen dürfen. «Gerade in solchen Fällen braucht es zumindest ein Gespräch.» Doch oft seien die Ressourcen knapp.

Private Beistände sollen vermehrt in einfacheren Belangen eingesetzt werden können: «Zum Beispiel wenn jemand Hilfe bei einer Wohnungssuche braucht. Oder bei monatlichen Zahlungen, ohne dass es um grössere Ausgaben geht, die wiederum speziell geregelt werden sollten.» Es sei Sache der Behörde, zu regeln, wofür eine private Beiständin eingesetzt wird, «aber das braucht natürlich Zeit». Sagt nun eine betroffene Person, dass ihr eine bestimmte Person nahestehe und sie diese gerne als Unterstützung für bestimmte Aufgaben hätte, «dann ist sie in die Entscheidungsfindung miteinbezogen, und wir können möglichst viel Selbstbestimmung erreichen».

Gerade bei aktiven Seniorinnen und Senioren gebe es bestimmt einige, welche die Kompetenzen, die Zeit und den Willen hätten, so eine Betreuung im Sinne eines sozialen Engagements zu übernehmen, ist Schneider Schüttel überzeugt.

Kanton Freiburg

Friedensrichterin erachtet Gesetz als klar

Zahlen der Sicherheits- und Justizdirektion des Kanton Freiburgs zeigen auf, dass der Einsatz von privaten Beiständen je nach Bezirk unterschiedlich ausfällt. So sind es in der Broye deren 18, im Seebezirk 56, im Sensebezirk 32 und in der Saane 150. Diese Zahlen seien aber mit Vorsicht zu geniessen, sagt Claudine Lerf-Vonlanthen, Friedensrichterin des Seebezirks und Präsidentin der Friedensrichterkonferenz. Denn jene Beistände, die keine Entschädigung für die Beistandschaft einer nahestehenden Person verlangten, seien in dieser Statistik nicht erfasst. Eine Statistik zu den Berufsbeiständen im Kanton sei leider nicht vorhanden. Für Lerf-Vonlanthen ist jedoch klar, «dass die Friedensgerichte den Wünschen der Betroffenen nach privaten Beiständen im Rahmen der Möglichkeiten entgegenkommen». Wenn der Wunsch da ist, «werden wir das im Seebezirk berücksichtigen, und damit spreche ich auch für meine Kollegen der anderen Bezirke». Denn es sei ein guter Ansatz. Lerf-Vonlanthen gibt aber zu bedenken, dass es in der Praxis auch regelmässig vorkomme, dass Kinder einer betagten Person nicht Beistand sein wollen». Und es gebe auch Leute, die niemanden mehr haben. In einem Fall habe eine Nichte die Vertretung in medizinischen Angelegenheiten übernommen, «die Verwaltung hingegen haben wir einem Berufsbeistand anvertrauen müssen, weil die Nichte dies nicht übernehmen konnte». Das sei eine gute Lösung. Das Postulat von Ursula Schneider Schüttel (siehe Haupttext) hat Lerf-Vonlanthen noch nicht geprüft und kann deshalb im Moment nichts dazu sagen. Den betreffenden Artikel 401 des Zivilgesetzbuches erachtet die Friedensrichterin jedoch bereits als klar genug: «Darin ist bereits festgehalten, dass dem Wunsch der betroffenen Person wo möglich nachzukommen ist und die Wünsche der Angehörigen oder anderer nahestehenden Personen soweit möglich zu berücksichtigen sind.»

emu

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