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Privates Feuerwerk am 1. August verboten

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Wegen der andauernden Trockenheit und der hohen Temperaturen hat der Staatsrat auf Vorschlag des Kantonalen Führungsorgans mit sofortiger Wirkung ein auf dem ganzen Kantonsgebiet bis auf weiteres gültiges Feuerverbot erlassen. Dies teilt die Kantonsregierung in einem Communiqué mit. Hintergrund ist die zurzeit erhebliche Waldbrandgefahr, wie Jean-Denis Chavaillaz, Chef des Kantonalen Führungsorgans, auf Anfrage bestätigte. Die Gemeinden können Feuer und Feuerwerke sowie das Abbrennen von Feuerwerkskörpern anlässlich des 1. August bewilligen, aber nur an den dafür bestimmten und gesicherten Standorten. Auch private Feuerwerke und Feuerwerkskörper sind ausschliesslich anlässlich des Nationalfeiertags und nur auf den dafür von den Gemeinden bestimmten und gesicherten Standorten erlaubt. Die Organisatoren der offiziellen 1.-August-Feiern hätten alle nötigen Massnahmen zu treffen, um eine Gefährdung der Umgebung zu vermeiden. Das Grillieren mit Gas- oder Holzkohlengrill oder an dafür vorgesehenen Feuerstellen im Wald ist erlaubt, sofern die Sicherheitsanforderungen beachtet werden.

jcg

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