Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Pro Natura erhält teilweise recht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde von Pro Natura teilweise gutgeheissen. Die Naturschutzorganisation hatte bemängelt, dass ein Wanderweg ausserhalb der Bauzone ohne Baubewilligung gebaut worden war. Das Gericht hat entschieden, dass bei der Erteilung der Ausnahmebewilligung nicht nur die kantonalen Behörden, sondern auch die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission angehört werden muss. Dies, weil der Weg durch ein Gebiet führt, das im Bundesinventar der schützenswerten Bauten ist. im

 Bericht Seite 5

Meistgelesen

Mehr zum Thema