Das Kantonsgericht hat eine Beschwerde von Pro Natura teilweise gutgeheissen. Die Naturschutzorganisation hatte bemängelt, dass ein Wanderweg ausserhalb der Bauzone ohne Baubewilligung gebaut worden war. Das Gericht hat entschieden, dass bei der Erteilung der Ausnahmebewilligung nicht nur die kantonalen Behörden, sondern auch die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission angehört werden muss. Dies, weil der Weg durch ein Gebiet führt, das im Bundesinventar der schützenswerten Bauten ist. im
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