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Pro: Zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts

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Die Initiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts hat zum Ziel, die gleiche Rechtsordnung für alle Verbände in der Schweiz herzustellen. Nach dem heutigen schweizerischen Recht haben Natur- und Umweltschutzverbände ein Rekursrecht gegen Bauvorhaben. Dieses Sonderrecht der Verbandsbeschwerde stammt aus den 60er Jahren und ist im Umweltschutzgesetz (USG) und im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) verankert.

Man wollte dem Umstand Rechnung tragen, dass sich Natur und Umwelt nicht selber schützen können. Heute trifft dies nicht mehr zu. Die schweizerischen Umweltschutzgesetze sind beispielhaft. Die Raumplanungs- und Baugesetze nehmen auf die Bedürfnisse von Natur und Landschaft Rücksicht. Und die Behörden behandeln entsprechende Gesuche mit Fachkompetenz und mit hoher Sensibilität.

Die Initiative will, dass in der Schweiz eine stabile Rechtsordnung herrscht und dass in Zukunft alle Verbände, egal aus welchen Bereichen (VCS, Procap, Amnesty International usw.), vor dem schweizerischen Recht gleich behandelt werden. Das ist das Hauptanliegen der Initianten aus 21 Kantonen. Auch die FDP des Kantons Freiburg unterstützt mit einer klaren Mehrheit diese Initiative. Die Initiative wird ebenfalls durch ein überparteiliches Unterstützungskomitee mit über 70 eidgenössischen Parlamentariern von FDP, SVP, CVP und Liberalen unterstützt. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, der Schweizerischen Gewerbeverband und Hotelleriesuisse stehen ebenfalls hinter der Initiative.

Mit der Annahme der Initiative wird der Wirtschaftsstandort gestärkt. Bauherren können dank der verbesserten Rechtssicherheit Investitionen künftig in einem stabilen Klima tätigen und damit Arbeitsplätze schaffen und sichern. Der Erhalt der Arbeitsplätze ist ein Hauptanliegen der FDP.

Diskutieren statt prozessieren

Verbände sollen ihre Anliegen – wie die anderen Anspruchsgruppen auch – künftig demokratisch vor Projektentscheiden einbringen, statt diese nachträglich über Gerichte zu blockieren. Wenn das Stimmvolk oder ein Parlament über ein Bauvorhaben demokratisch entschieden hat, soll dieser Entscheid auch für die Verbände verbindlich sein. In einem modernen Rechtsstaat werden die öffentlichen Anliegen im Umweltbereich, wie in allen Bereichen auch, von den demokratisch legitimierten Behörden wahrgenommen.

Die jetzige Umweltgesetzgebung verpflichtet den Staat und die Behörden ausdrücklich, die Interessen von Umwelt, Raumordnung und Heimatschutz von Beginn weg wahrzunehmen. Auch im Sinne der nachhaltigen Entwicklung muss eine Balance zwischen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft gefunden werden. Deshalb verdient die Initiative gegen das Verbandsbeschwerderecht ein klares Ja.

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