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Problematische Besitzverhältnisse

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Gruyère Energie ist im Besitz von neun Gemeinden und somit bezüglich Aktionariat ähnlich aufgestellt wie viele andere Energiedienstleister, welche in staatlichem Besitz sind. So wie viele andere staatsnahe Betriebe bietet auch Gruyère Energie Gebäudetechnikinstallationen an und baut solche Dienstleistungen aus.

Schon seit langer Zeit entfernen sich die Energiedienstleister immer mehr von ihren Kernaufgaben und konkurrenzieren die privaten KMU. Ist der Vorgang fair? Wie werden Firmenzukäufe und Expansionen finanziert? Finden Quersubventionierungen statt?

Gegen Konkurrenz ist im Prinzip ja gar nichts einzuwenden. Konkurrenz belebt bekanntlich den Markt. Sind die Spiesse im Wettbewerb aber gleich lang, wenn Bewilligungsinstanz, Kontrollorgan und Energiezulieferer gleichzeitig zum Mitbewerber werden?

Diese Mitbewerber verfügen zudem über eine riesige Kartei von Adressen, und Kontakte werden automatisch dank deren behördlichen Aufgaben geknüpft. Ein privates KMU hat wohl kaum die gleichen Vorteile. Von einer wahrscheinlichen Staats- respektive Gemeindegarantie bei Misswirtschaft und Verlusten kann ein privates KMU ja nur träumen. Ebenfalls bedenklich ist, dass meist Gemeinde- und Grossräte in den Verwaltungsräten solcher Energiedienstleister sitzen. Ist es korrekt, gleichzeitig Verwaltungs- und Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen?

Ein weiterer Gedanke ist stossend. Stellen Sie sich ein KMU vor, welches den Firmensitz in einer solchen Besitzer-Gemeinde hat. Dieses KMU bezahlt Steuern an die Gemeinde, die wiederum in seinen Konkurrenten investiert. Wenn es dem Konkurrenten wegen Misswirtschaft schlecht geht, wird der Steuerzahler wohl indirekt ein drittes Mal benachteiligt.

Die ganze Schweiz ist übrigens voll von solchen staatsnahen Betrieben, und es wird sich wohl etwas ändern müssen. Die Geschäftsleitungen solcher Betriebe sind nicht das Problem. Sie machen ihre Arbeit im Rahmen der Gesetze. Deshalb muss bei den Gesetzen selbst angesetzt werden.

Beat Waeber, Bösingen

«Bedenklich ist, dass meist Gemeinde- und Grossräte in den Verwaltungsräten solcher Energiedienstleister sitzen. Ist es korrekt, gleichzeitig Verwaltungs- und Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen?»

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