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Tagung über Kommunikationsrecht

Um dem Bedürfnis des Staates und der Öffentlichkeit nach Informationen über die Tätigkeit der Behörden und Verwaltungen nachzukommen, wird gelegentlich das Öffentlichkeitsprinzip angewendet. Dass dies auch zu neuen Problemen führen kann, wurde an der Kommunikationsrechtstagung thematisiert.

«Transparenz und Demokratie» war das Thema der Jahrestagung, zu der die Zeitschrift für Kommunikationsrecht eingeladen hatte und die am Dienstag unter der Leitung des Freiburger Straf- und Medienrechtlers Franz Riklin in den Räumen der Universität stattfand. Zum Tagungsziel hiess es im Programm: «Wenn es zutrifft, dass die Information die Grundlage für einen demokratischen Staat bildet, kann sie nicht in das Belieben der Behörden gestellt werden.» In diesem Sinne ging es in den fünf Referaten vorwiegend um Transparenz und Datenschutz, um Informationszugang und rechtsstaatliche Anforderungen der Öffentlichkeitsarbeit durch die Behörden.

Anforderungen an Informationspolitik

Vor den rund 70 Teilnehmern stellte der Zürcher Rechtsanwalt und Privatdozent Urs Saxer fest, dass «Öffentlichkeitskommunikation unabdingbarer Teil der Staatstätigkeit» geworden sei. In seinem Referat zum Thema «Information der Öffentlichkeit durch die Behörden: Rechtsstaatliche Anforderungen» hob er einleitend hervor, dass Verwaltungen und Behörden in der heutigen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ein Bedürfnis nach «öffentlicher, medialer Einbettung ihrer Tätigkeit» hätten.

Aber auch die Öffentlichkeit selber habe ein «erhebliches und legitimes Interesse» an entsprechenden Informationen und Stellungnahmen. Schliesslich erfülle eine aktive amtliche Informationspolitik auch Forderungen nach Transparenz der Tätigkeit von Verwaltungen und Behörden. Dabei stellte er fest, dass die «rechtsstaatlichen Determinanten einer behördlichen Informationspolitik teilweise von einer verwirrenden Komplexität» seien. Es gebe zwar rechtsstaatliche Rahmenbedingungen und die Regeln seien im Grundsatz bekannt. Die Schwierigkeiten ergäben sich aber vor allem bei der Umsetzung, bei der Konkretisierung im Rahmen einer auf konkrete Vorfälle und Ereignisse bezogenen Informationspolitik.

Abwägung je nach Fall

Für Privatdozent Saxer bestehen dabei die Probleme vorwiegend darin, dass es nahezu unmöglich ist, die Informationspolitik der Öffentlichkeit rechtlich klar festzulegen. Die Behörden müssten jeweils bezogen auf einen konkreten Informationsanlass eine Interessensabwägung vornehmen, die sich auf Kriterien stützt, die sich ihrerseits höchstens ansatzweise verallgemeinern lassen. Angesichts der Bedeutung der Kommunikation habe die Öffentlichkeit eine «professionelle Informationspolitik» zu betreiben, was ohne Fingerspitzengefühl nicht gehe.

In der Einleitung zur Tagung wurde auch die Frage aufgeworfen, «ob zu einer Demokratie nicht auch die Transparenz privater Unternehmen» gehöre. Der sozialen Verantwortung der privaten Unternehmen war deshalb der Vortrag des in Genf lehrenden Professors Henry Peter gewidmet. Ausgehend von grossen Wirtschaftsskandalen der vergangenen Jahre, die selbst renommierte Unternehmen in den Ruin getrieben hätten, stellte er fest, dass es hier nicht bloss um Einzelfälle, sondern um Fragen der Kultur und der Ethik gehe. In den USA habe man schnell und entschieden reagiert. Er hoffe, dass auch in der Schweiz die Justiz und der Gesetzgeber entsprechend handeln werden. Selbstkontrolle sei zwar lobenswert, aber ungenügend.

Wie jedes Jahr wurden im zweiten Teil der gestrigen Tagung jüngste Gerichtsurteile erläutert und kommentiert. Es ging dabei um den aktuellen Stand im Radio- und Fernsehrecht, im Straf- sowie Zivilrecht. wb

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