Den Startschuss zu einem harmonisierten Rechnungslegungsmodell hatte der Grosse Rat vor knapp einem Jahr gegeben, indem er ein neues Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden akzeptierte. Da kein Referendum dagegen ergriffen wurde, hat der Staatsrat das Inkrafttreten per 1. Januar 2021 bestimmt. Um die neue Rechnungslegung umzusetzen, ist aber auch eine neue Verordnung über die Gemeindefinanzen notwendig, welche die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft in die Vernehmlassung geschickt hat. Sie dauert bis Ende März.
Bei der neuen Finanzbuchhaltung der Gemeinden geht es in erster Linie darum, dass sie von den Gemeinden einheitlich angewandt wird, sich vermehrt an betriebswirtschaftlichen Grundsätzen orientiert und mehr Transparenz schafft. Gemeinderechnungen sollen in Zukunft nicht mehr durch ausserordentliche Abschreibungen verfälscht werden, und dem Geldfluss kommt mehr Bedeutung zu. So kommt es auch nicht mehr automatisch zu einer Steuererhöhung, wenn in einem Gemeindebudget die Ausgaben die Einnahmen um fünf Prozent überschreiten. Gemäss der Botschaft zur Verordnung war eine erste Version des Vorentwurfs bereits im Oktober und November 2018 in der Vernehmlassung. Sie ging an Experten einer technischen Projektgruppe, zu der insbesondere auch die Gemeinde Murten gehörte, welche das neue Modell in einem Pilotversuch getestet hat.
Nach der erweiterten Vernehmlassung diesen Frühling soll Ende 2019 mit der Schulung der kommunalen Finanzverwalter begonnen werden. Die Finanzreglemente sollen 2020 auf Gemeindeebene genehmigt werden, und erstmals soll Ende 2020 das Budget 2021 nach dem neuen Modell erstellt werden. Die Rechnung 2021 nach dem neuen Modell wird dem Souverän im Frühling 2022 vorgestellt.
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