Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Prominent besetzter Justiz-Krimi

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Freiburger Rechtsanwalt kreuzte mit Paul Grossrieder früher vor Gericht die Klingen und wurde vom ehemaligen Freiburger Chef-Drogenfahnder nach dessen Verhaftung als Verteidiger engagiert.

Die frühere Bundesanwältin stilisierte die Grossrieder-Affäre – ohne dafür Beweise vorlegen zu können – umgehend zu einem «Fall mit internationalen Dimensionen» empor und trug damit wesentlich zur Vorverurteilung des Angeklagten bei. Nachdem die gegen Grossrieder erhobenen Vorwürfe wegen Drogenhandels und
-konsums in sich zusammengefallen waren, meldete sich die heutige Chefanklägerin des Kriegsverbrecher-Tribunals in Den Haag nicht mehr zu Wort.

Die wegen Falschaussagen mehrfach verurteilte Prostituierte beschuldigt Paul Grossrieder, mit ihr Gratissex gehabt zu haben. Als Gegenleistung soll der Angeklagte die Frau informiert haben, dass ihr Telefon abgehört werde. Darüber hinaus, behauptet D., habe Grossrieder darauf verzichtet, sie wegen Drogenkonsums anzuzeigen.

Der Freiburger Justiz- und Polizeidirektor stellte kurz nach Grossrieders Verhaftung vor versammelter Medienschar fest, dass dem suspendierten Drogenfahnder das Gehalt gestrichen werde. Was Grossrieder vorgeworfen wurde, konnte Grandjean nicht sagen. Dass der Chefbeamte seine Tätigkeit je wieder aufnehmen könne, mochte sich Grandjean schon damals kaum vorstellen. «Allein die Tatsache, dass gegen den Chef der Drogenfahndung ein Strafverfahren eingeleitet werden musste, betrachte ich als schlimm», meinte der Staatsrat.

Der Freiburger Untersuchungsrichter brachte den Fall zusammen mit seinem Kollegen ins Rollen. Nachdem der Freiburger Strafrechtsprofessor interveniert hatte, wurde gegen Lamon wegen Unterdrückung von Beweismitteln, Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung sowie diversen Verstössen gegen die Strafprozessordnung ermittelt. Der ausserordentliche Untersuchungsrichter kam zum Schluss, dass an diesen Vorwürfen nichts dran sei.

Der Kommandant der Freiburger Kantonspolizei trug wenig dazu bei, seinen Untergebenen Grossrieder nach dessen Verhaftung vor einer öffentlichen Vorverurteilung zu schützen. Gegenüber den FN stellte Grossrieder im Dezember 1998 fest, dass Nidegger nichts unversucht lasse, «um Lamons Machenschaften zu decken».

Mit dem «Fall Grossrieder» befassten sich nicht weniger als vier Untersuchungsrichter: Nachdem Lamon und Reyroud wegen Befangenheit abgesetzt worden waren, nahm sich der ausserordentliche Ermittler der Angelegenheit an. Wegen einer von Grossrieders Anwalt eingereichten Aufsichtsbeschwerde musste auch er sein Mandat wenig später niederlegen, worauf sich der Notar Michel Mooser aus Bulle mit der Affäre befasste.

Paul Grossrieder muss sich ab dem kommenden Mittwoch «nur» noch wegen Begünstigung, Amtsgeheimnisverletzung und Bestechung vor Gericht verantworten. Die Anschuldigungen in Sachen Drogen wurden fallen gelassen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema