Zwei Frauen aus der Rael-Sekte fühlten sich von der Zeitung angegriffen. «La Liberté» hatte aufgedeckt, dass hinter der Veranstaltungsreihe «Cafés féminité» in einem Lausanner Restaurant zwei Frauen aus der Sekte stehen. Gleichzeitig informierte die «Liberté» über die Ideologie der Sekte, die unter anderem eine Unterordnung der Frau, eine aktive Sexualerziehung von Kindern sowie das Klonen von Menschen predigt.Das Gericht wies nun alle Anträge der Raelianerinnen ab. Gemäss Urteil lassen sich die von der «Liberté» aufgeführten Aspekte in den Schriften der Raelianer nachlesen. Die Information der Bevölkerung über die Medien sei nicht an und für sich unstatthaft und entspreche einem öffentlichen Interesse. Dieses sei höher zu gewichten als die Ehrenrechte der Sektenmitglieder, erklärten die Richter laut Communiqué.Man werde gegen diesen «inakzeptablen Entscheid» Rekurs einlegen, sagte Philippe Chabloz, Führer der Raelianer in der Schweiz. sda