Winterthur Der Strafprozess gegen den Unternehmer Rolf Erb wird nicht verschoben. Das Winterthurer Bezirksgericht hat gestern zum Prozessauftakt den Antrag auf Entlassung der Pflichtverteidiger und die Verschiebung der Verhandlung abgelehnt. Der Gerichtspräsident sprach von rechtsmissbräuchlichen Anträgen. Im Jahr 2003 war die Winterthurer Erb-Gruppe, ein Familienimperium mit gegen 5000 Angestellten weltweit, unter der Last von Milliardenschulden zusammengebrochen. Für die strafrechtliche Aufarbeitung der Firmenpleite vor Gericht sind zwei Wochen vorgesehen. sda
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