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Prozess um «Elvis et moi» geht weiter

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«Es gibt keinen direkten Beweis für die Schuld meiner Mandantin», sagte Anwältin Nathalie Weber-Braune, gestern vor Gericht. Sie verteidigte eine Frau und deren Freund aus dem Kanton Bern, die im Oktober 2012 vom Polizeirichter des Saanebezirks wegen einfacher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Landfriedensbruch sowie Gewalt und Drohung gegenüber Beamten schuldig gesprochen worden waren. Ebenfalls vor Gericht war ein 30-jähriger Mann aus dem Kanton Bern.

Vandalenakte in der Bar

Im Oktober 2008 hatten sich rund 30 vermummte und teilweise mit Schlägern und Stöcken bewaffnete Personen vor der Bar «Elvis et moi» in der Murtengasse versammelt, um ein Konzert der Gruppe «Camerata Mediolanese» zu verhindern. Noch bevor die Bar öffnete, eskalierte die Situation: Die Vermummten schlugen die Glastür ein und verwüsteten die Bar.

 Im Dezember 2011 verurteilte der Staatsanwalt 19 Personen per Strafbefehl, drei legten dagegen Rekurs ein. Im Oktober 2012 mussten sich die zwei Männer und die Frau vor dem Polizeirichter des Saanebezirks verantworten; dieser bestätigte die Urteile erster Instanz (die FN berichteten). Damit gaben sich die drei jedoch nicht zufrieden und legten erneut Rekurs ein. Gestern standen sie nun vor dem Kantonsgericht.

 «Keinen einzigen Beweis»

Im Gegensatz zur grossen Mehrheit der per Strafbefehl verurteilten Personen hätten ihre Mandanten eine Verurteilung stets angefochten, sagte Weber-Braune. «Warum sollten sie dies tun, wenn sie schuldig wären?»

In der Tat sei das vom Polizeirichter gefällte Urteil «nicht mit den Prinzipien unseres Rechtssystems vereinbar», sagte Weber-Braune. So gebe es weder Zeugen, DNA-Spuren noch andere Indizien, welche bewiesen, dass die 30-jährige Bernerin bei den Vandalenakten mitgemacht habe. «Im Gegenteil: Ihr Natel wurde um 20.24 Uhr beim Bahnhof lokalisiert–vier Minuten nach den Geschehnissen.»

Im Gegensatz dazu sei ihr Freund zunächst den Demonstranten gefolgt, dies habe er nie bestritten. «Sobald er aber merkte, dass es keine friedliche Demonstration war, sonderte er sich von der Gruppe ab», betonte sie. «Er hatte nie die Absicht, etwas zu zerstören oder Gewalt auszuüben, und hat dies auch nicht getan», so Weber-Braune.

Der dritte Angeklagte machte–wie auch schon vor dem Bezirksgericht–keine Aussagen zum Geschehen. Dies dürfe aber nicht als Schuldeingeständnis interpretiert werden, betonte sein Verteidiger. «Es gibt keinen einzigen Beweis dafür, dass mein Mandant schuldig ist.»

«Eine Geschichte erfunden»

Deutlich anderer Meinung zeigte sich Staatsanwalt Marc Bugnon. «Es fällt mir schwer, meine Verärgerung zu verbergen», sagte er. «Solche Vorwürfe, wie sie die Verteidigerin geäussert hat, habe ich noch selten gehört.» So sei das Urteil des Bezirksgericht Saane sehr wohl fundiert. Die Art und der Zeitpunkt Telefonanrufe und Textnachrichten liessen durchaus auf eine Mittäterschaft schliessen. Zudem hätten die Angeklagten lange geschwiegen, «erst als sie mit den Vorwürfen konfrontiert wurden, haben sie eine Geschichte darum herum erfunden.» Auch das Argument mit der Lokalisierung beim Bahnhof liess Bugnon nicht gelten. «Starke Antennen haben eine grosse Reichweite. Und die Bar ist auf der Luftlinie nur einen Katzensprung vom Bahnhof entfernt.» Das Urteil fällt heute.

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