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Prozess um Tod einer jungen Frau vor der Freiburger Hauptpost vertagt

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Prozess um Tod einer jungen Frau vor der Freiburger Hauptpost vertagt
Für die Familie einer tödlich verunglückten jungen Frau nimmt das Warten kein Ende. Zusätzlich nötige Untersuchungen verzögern den Prozess erneut.

Pascal Jäggi
Weil die Verantwortlichkeit eines Angeschuldigten nicht klar war, hat das Strafgericht des Saanebezirks gestern den Prozess um den Tod einer 17-jährigen Jugendlichen vor der Freiburger Hauptpost am 3. März 2006 (siehe FN von Montag, 14. Februar) unterbrochen und zur Untersuchung zurückgeschickt. Die junge Frau war vor der Tür des Café XXe von einem umstürzenden Baugerüst erschlagen worden.
Vor Gericht stehen sieben Angeschuldigte von Baufirmen. Gerichtspräsident Nicolas Ayer wollte genau wissen, welche Verantwortlichkeit der Vertreter der Gerüstbaufirma hatte, welche übergeordnet für alle Gerüste an der Post zuständig war. Auf der Tivoli-Seite hatte die Firma den Auftrag einem Subunternehmen übertragen. Mit der Rückweisung sorgte das Gericht für ein Novum. Das Dossier wurde von Untersuchungsrichter Michel Morel zusammengestellt. Nun muss aber Generalstaatsanwalt Fabien Gasser, der die Anklage vor Gericht vertritt, die Zusatzuntersuchung führen, da es mit der neuen Strafprozessordnung keine Trennung der Funktionen mehr gibt.
Post als Nebenklägerin
Am Morgen hatte sich neben der Familie des Opfers auch die Post als Nebenklägerin konstituiert. Bei den sechs Verteidigern sorgte das für Aufruhr. Die Post machte geltend, dass das eingestürzte Gerüst Kosten verursacht hatte, etwa die Kompensation des Einnahmenausfalls des XXe, den die Post beglichen hatte.
Das Bezirksgericht lehnte die Teilnahme der Post am Prozess allerdings ab. «Es geht hier um Personen, die körperlichen Schaden erlitten haben, nicht um materiellen Schaden», begründete Nicolas Ayer den Entscheid. Dies stellte vor allem Jean-Marie Favre, Anwalt der Opferfamilie, zufrieden. Er hatte sich seit April 2009 zweimal dafür eingesetzt, dass auch die Post als Auftraggeberin als Angeschuldigte vor Gericht erscheinen müsse. Seine Anträge, die den Prozessbeginn erheblich verzögert hatten, wurden jedoch abgelehnt.
Dass der Prozess nun aus formalen Gründen erneut verschoben wurde, stellte niemanden zufrieden. Der Gerichtspräsident forderte den Generalstaatsanwalt auf, so bald wie möglich zu sagen, wann er die Untersuchung abschliessen kann. Auch die Verteidiger plädierten eher gegen eine Verschiebung. Für die Familie herrscht nun weiterhin keine Klarheit, wer für den Tod ihrer Tochter und Schwester verantwortlich war.

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