Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Prüfungsabnahmen gehören zur Pflicht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Amtiert eine Lehrperson der Sekundarstufe 2 (Mittelschulen) als Experte bei Schlussprüfungen, gehört dies inskünftig ins Pflichtenheft der Anstellung. Dies hat der Staatsrat als Änderung im «Beschluss über die Entschädigungen der Kommissionen für die Schlussprüfungen der Sekundarstufe 2» verordnet. Die Änderung ist Teil der Massnahmen zur Eindämmung des Stellenanstiegs im Bildungswesen. Der Anspruch auf eine Entschädigung erlischt, wenn die eigene Klasse oder Schule betroffen ist. Wer Experte an einer anderen Schule ist, wird weiterhin entschädigt. uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema