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Psychiater statt Urteil

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Psychiater statt Urteil

Gericht des Seebezirks

Statt eine Haft- und Geldstrafe zu verhängen, schickt das Bezirksgericht See einen 50-Jährigen in eine psychiatrische Anstalt. Dies entspricht sowohl dem Antrag des Verteidigers als auch der Staatsanwaltschaft.

Von PATRICK HIRSCHI

Dem Angeklagten H., einem Mann aus dem Seebezirk, wurden in der Zeit von Juni 2003 bis Mai 2004 eine Vielzahl völlig unterschiedlicher Vergehen angelastet. Das Gericht unter Präsident André Waeber benötigte nur einige Minuten, um den Antrag von Verteidiger Roger Lerf gutzuheissen. Der Angeklagte muss sich nun in Marsens einem psychiatrischen Gutachten unterziehen.

Ausschlaggebend war wohl die Tatsache, dass H. 1996 bei einer Feuerwehrübung einen Unfall hatte und eine Hirnverletzung erlitt. Er musste eine siebenstündige Operation über sich ergehen lassen und lag zehn Tage im künstlichen Koma. Seither gilt er als nicht mehr voll zurechnungsfähig.

Verfolgungsjagden mit der Polizei

Angefangen hatte die Serie von Widerhandlungen mit einer Polizeikontrolle. Von Beamten vor seinem Haus angehalten, unternahm er einen Fluchtversuch zu Fuss. Es kam zum Handgemenge. Dabei zogen sich alle Beteiligten Schürfungen und Prellungen zu. Es stellte sich heraus, das H. ohne Führerausweis unterwegs gewesen war. Dieser ist ihm zwei Monate vor diesem Zwischenfall entzogen worden.

Im September 2003 entdeckte die Polizei H., wie er in Murten mit dem Auto unterwegs war, und nahm die Verfolgung auf. H. fuhr aber weiter und hängte die Verfolger schliesslich ab, meldete sich aber am nächsten Tag bei der Polizei.

Vor genau einem Jahr lieferte er sich dann mit der Berner Polizei eine Verfolgungsjagd. Bei der wilden Fahrt von Mühleberg bis Gammen fuhr er – zur Mittagszeit – mit überhöhter Geschwindigkeit auch an Schulhäusern vorbei. Zum Schluss rammte er das stillstehende Polizeiauto und machte sich aus dem Staub. Auch in diesem Fall meldete er sich aber später.

Bei der Beweisaufnahme gestern gestand er seine Schuld zum grössten Teil ein. Er verwies aber wiederholt darauf hin, dass er von seiner Ex-Frau angeblich regelmässig terrorisiert wird.

Weniger einsichtig zeigte er sich gegenüber dem Vorwurf, gegen das Tierschutzgesetz verstossen zu haben. Das kantonale Veterinäramt bemängelte die Haltung, Ernährung und Pflege von 20 Ara-Spix-Papageien. Diese bedrohte Vogelart (gemäss Zeugenaussage eines Tierarztes gibt es weltweit etwa noch 60 Exemplare) wurde ihm zum Teil beschlagnahmt. Der Rest der Zucht befindet sich immer noch auf dem Grundstück seines Hauses, wird aber durch eine Drittperson gepflegt. «Ich betreute sie vielleicht nicht sehr gut, aber genügend», lenkte H. ein. «Die Vögel waren am Verhungern», hielt der Tierarzt entgegen.

Probleme auch mit Hunden

Sachbeschädigung wird ihm schliesslich beim letzten Fall vorgeworfen. Seine zwei Hunde sind ihm entlaufen und haben dabei eine Katze tot gebissen. Um seine beiden Ausreisser wieder einzufangen, hatte sich H. ins Auto gesetzt – immer noch ohne Ausweis.

Im September 2003 wurde H. bereits vom Polizeigericht zu zehn Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Damals wurde ihm Fahren ohne Führerausweis sowie der Verstoss gegen das AHV-Gesetz zur Last gelegt. Als Einzelzeichnungsberechtigter verschiedener Immobilienfirmen hatte H. es wiederholt versäumt, Lohnerklärungen bei der Ausgleichskasse einzureichen.

Mit dem Urteil von Gerichtspräsident Waeber zeigte sich auch die Staatsanwaltschaft einverstanden. Gemäss Waeber soll der Fall im Frühling zum Abschluss kommen.

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