Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Psychiaters, der einem Gefängnisinsassen Methadon und Valium verschrieben hatte, wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Das Zusammenwirken der Substanzen führte im November 2011 zum Tod des Gefangenen (die FN berichteten).
Der Verstorbene hatte nach seiner Verlegung vom Zentralgefängnis in Freiburg in die Strafanstalt von Bellechasse den Psychiater konsultiert. Dieser verschrieb dem Patienten auf dessen Wunsch unter anderem 80 Milligramm Methadon pro Tag und Valium. Dabei verliess sich der Arzt auf die vom Gefängnisinsassen gemachten Angaben zur Menge des Methadons. Weder fragte er beim Zentralgefängnis nach, noch liess er eine Urinuntersuchung vornehmen, wie aus dem gestern publizierten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
Die Lausanner Richter haben die Beschwerde des Psychiaters abgewiesen, soweit sie darauf eingetreten sind. Es bleibt damit bei einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 120 Franken.