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Psychiater zu sechs Jahren Haft verurteilt

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Er war langjähriger Patient des Psychiaters und vertraute ihm blind. Im März 2014 überreichte der heute 62-jährige Freiburger seinem Arzt 100 000 Franken in bar für ein Hotel in Kamerun, das dieser angeblich dort errichten wollte. Damit investierte der Patient seine Lebensversicherung in ein Lügengebilde, denn das Hotelprojekt war rein fiktiv – ebenso die Ananasplantagen und die Baumwoll-, Diamant- und Goldgeschäfte, von denen der Psychiater seinen Patientinnen und Patienten hohe Renditen versprach. «Ich war total naiv. Er hat mich absichtlich in meiner Manie belassen, um mich auszunutzen», sagte der Mann gestern am Strafgericht des Sensebezirks in Tafers. Der moralische Schaden, den er und seine Familie dadurch erlitten hätten, sei enorm und werde noch lange anhalten. Das Schlimmste sei, dass der Psychiater versucht habe, ihn gegen seine Familie aufzubringen und von dieser zu trennen, damit die Geschichte nicht ans Licht kommt.

Der Prozess gegen den ehemals im Sensebezirk praktizierenden Psychiater fand in dessen Abwesenheit statt. Er ist untergetaucht und gestern auch zum zweiten angesetzten Gerichtstermin nicht erschienen. Angeklagt ist er unter anderem wegen gewerbsmässigem Betrug und Geldwäscherei (die FN berichteten).

Die Patienten manipuliert

Der 62-jährige Kläger ist einer unter vielen Geschädigten: Der Psychiater hatte von Dezember 2010 bis September 2014 von 15 Patienten Darlehen in der Höhe von 497 700 Franken erwirkt. Nur unter Druck und nach Anzeigen hatte der Beschuldigte einigen das Geld teilweise oder ganz zurückerstattet. Heute sind Darlehen von 368 700 Franken offen.

«Er hat seine Patienten manipuliert und hintergangen, um seinen ausschweifenden Lebensstil finanzieren zu können», sagte Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach in ihrem Plädoyer. Der Beschuldigte habe die Schwäche und das Vertrauen seiner Patienten schamlos ausgenutzt und skrupellos gehandelt. «Hunderttausende von Franken flossen in Geldspiele und gingen an Prostituierte im In- und Ausland.» Alle Lügen und Machenschaften seien raffiniert aufeinander abgestimmt gewesen. «Sein Verschulden könnte nicht schwerer sein», betonte Dieu-Bach.

Für die Geschädigten seien die Folgen der Tat dramatisch, vielen sei es wegen der Geldgeschichten noch schlechter gegangen. Einer der Patienten, ein junger Sensler, hat sich sogar das Leben genommen. «Weil er diesen Verrat nicht ertragen konnte», so Christiana Dieu-Bach.

Die fehlende Reue und Einsicht des Psychiaters seien ebenfalls eklatant. «Er hat nur Mitleid mit sich selbst», sagte die Staatsanwältin, die ihn während der sechsmonatigen Untersuchungshaft, aus der er im April 2015 entlassen worden war, einvernommen hatte. Damals habe er mehrfach unter Tränen beteuert, wie wichtig es ihm sei, sich um Frau und Kinder zu kümmern. Doch auch das war eine Lüge: Er liess sie sitzen und verschwand ins Ausland. Heute sei er anscheinend ohne Job und ohne festes Domizil.

Christiana Dieu-Bach forderte für den Angeklagten eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Rechtsanwalt Elmar Perler, der den 62-jährigen Kläger vertrat, forderte für seinen Mandanten eine Genugtuungszahlung.

Der amtliche Verteidiger des Psychiaters, Max B. Berger, forderte für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, die Hälfte davon unbedingt und die Untersuchungshaft angerechnet. Der Psychiater sei des mehrfachen Betrugs schuldig zu sprechen, vom Vorwurf der Gewerbsmässigkeit und der Geldwäscherei hingegen freizusprechen, plädierte Berger. Die Gründe für die Tat sieht er in der Persönlichkeitsstörung und in der Herkunft des Mandanten. «Er ist ein aus ärmlichen Verhältnissen stammender Narzist.»

Wie das Urteil vollstrecken?

Das Gericht unter dem Präsidium von Peter Rentsch folgte in seinem Urteil mehrheitlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und legte das Strafmass auf sechs Jahre unbedingt fest. Der Psychiater wird wegen gewerbsmässigem Betrug verurteilt, vom Vorwurf der Geldwäscherei hingegen freigesprochen. Er wird zudem verpflichtet, die ausstehenden Summen zurückzuzahlen und dem 62-jährigen Opfer, das gestern vor Gericht anwesend war, eine Genugtuung von 10 000 Franken zu bezahlen.

Ob er dieses Urteil akzeptiere, könne er erst nach Erhalt der schriftlichen Begründung sagen, sagte Pflichtverteidiger Max B. Berger den FN. Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach erklärte, dass das Amt für Straf- und Massnahmenvollzug von Amtes wegen prüfe, wie das Urteil vollstreckt werden könne, da sich der Verurteilte – ein deutscher Staatsbürger – wohl in Deutschland aufhalte. Die Gesundheitsdirektion hatte die Berufsausübungsbewilligung für den Psychiater suspendiert und dürfte diese angesichts des Urteils nun ganz annullieren. Dies gelte aber nur kantonal, so Mediensprecherin Claudia Lauper.

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