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Psychiatrische Behandlung sinnvoller als Haft

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Autor: pascal jäggi

Freiburg Es ist schon schwer begreiflich, was sich vermeintlich Verliebte antun können; Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Drohungen. Der Prozess vor dem Strafgericht des Saanebezirks um ein früheres Paar fand bezeichnenderweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch wenn die betreffenden Ereignisse schon über drei Jahre her sind.

Dreimal soll der Angeschuldigte, bei dem paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde, seine ehemalige Freundin vergewaltigt haben. Der 26-Jährige soll sie geschlagen und gegen ihren Willen festgehalten haben. Dabei fing eigentlich alles normal an; 2003 führten die beiden eine gute Beziehung, auch wenn die junge Schweizerin schon damals gespürt hatte, dass ihr Freund sehr besitzergreifend und kontrollsüchtig war. Zudem soll der Angeschuldigte seine Freundin geschlagen haben, was diese aber nie zur Anzeige gebracht hatte.

Aus Angst passiv geblieben

Nachdem sie die Beziehung Ende 2003 beendet hatte, liess sie sich im Mai 2006 wieder auf ihn ein. Immer laut Anklageschrift war das Liebesglück in dieser Periode früh eingeschränkt. Der Angeschuldigte hatte seine Freundin permanent des Betrugs verdächtigt, ihr Leben vollkommen kontrolliert und sich genommen, was er wollte. Sie, aus Angst und Liebe, wehrte sich nicht, sondern sagte, er soll tun, was er wolle, als er sie das erste Mal übermässig bedrängte. Obwohl weinend, liess sie es mit sich geschehen, er wollte offenbar den Widerwillen nicht erkennen. Beim zweiten Mal habe sie sich energischer gewehrt, doch liess sie die Penetration aus Angst vor ihm geschehen. Zuvor hatte er sie nicht aus dem Haus gelassen.

Im Februar 2006 erfolgte schliesslich der Tiefpunkt. Zusammen mit seiner Mutter besuchte sie ihn im psychiatrischen Spital Marsens, wo er wegen seiner Krankheit behandelt wurde. Selbst der Mutter war an diesem Abend aufgefallen, dass die Freundin des Sohnes auf seine Avancen abschlägig reagierte. Er aber konnte nur an das Eine denken, wie er selber zu Protokoll gab. Neben dem Spitalgebäude hat er die laut schreiende und weinende Freundin zu Boden gedrückt. Zwei Angestellte des Spitals mussten den Angeschuldigten von ihr wegziehen. Dieser habe noch immer versucht, sich loszureissen und weiter den Akt zu vollziehen, sagten die beiden aus.

Aufgerollt wurde die ganze Geschichte, weil die Geschädigte im Dezember 2006 beim Bahnhof Freiburg Opfer einer Attacke durch eine Bekannte ihres Ex-Freundes wurde. Als sie diese bei der Polizei angezeigt hatte, erwähnte sie die Vergewaltigung in Marsens. Zuvor hatte sie fast ein Jahr lang dazu geschwiegen, trotz Zeugen und der Aufforderung einer Ärztin, alles zu melden.

Nur mit Behandlung

Das Strafgericht unter dem Vorsitz von Nicolas Ayer folgte nun weitgehend der Anklageschrift und sah alle drei Vergewaltigungen als erwiesen an. Strafmildernd kam jedoch die schwere Krankheit des Angeschuldigten hinzu, der deswegen schon längere Zeit in Behandlung war. Ein psychiatrisches Gutachten stellte ihm eine mittelschwere Verminderung der Zurechnungsfähigkeit aus. «Sie müssen unbedingt weiter behandelt werden», erklärte Gerichtspräsident Nicolas Ayer in seiner Begründung, «da Sie aber diese Massnahmen akzeptieren, halten wir die Strafe von 18 Monaten mit zwei Jahren auf Bewährung für angemessen.»

Auch der Drogenkonsum des Angeschuldigten erwies sich als strafbar. Die beachtliche Menge von drei bis vier Gramm Cannabis, die sich der damals regelmässige Drogenkonsument zwischen 2005 und 2007 pro Woche besorgte, fand als Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz ihren Weg ins Urteil. Insgesamt kaufte er rund 350 Gramm der Droge, frühere Erwerbungen sind verjährt. Heute sei er clean, gab der Angeschuldigte an.

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