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Public Viewing während Corona: Welche Regeln gelten? 

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Am Freitag startet die Fussball-EM – trotz Corona. Wie bei jedem grossen Fussballereignis soll es auch dieses Jahr öffentliche Übertragungen mit grossem Publikum geben. Die kantonale Koordinationsstelle hat mitgeteilt, welche Regeln es aufgrund der sanitären Lage einzuhalten gilt. 

Wo sind öffentliche Übertragungen überall möglich und was muss beachtet werden?

Damit Sportfans ihre Leidenschaft in festlicher Atmosphäre teilen können, sind öffentliche Übertragungen auf öffentlichen Plätzen sowie in verschiedenen Arten von öffentlichen Gaststätten möglich. In diesem Zusammenhang sei es aber besonders wichtig, grundlegende Abstandsmassnahmen einzuhalten, um jegliche Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, wie die kantonale Koordinationsstelle mitteilt. 

Was müssen Veranstalterinnen und Veranstalter beachten?

Für solche Veranstaltungen muss beim Oberamt ein Gesuch für ein Patent K von kurzer Dauer eingereicht werden. Es gelten die Richtlinien des Bundes, das heisst: sitzendes Publikum, 100 Personen in Innenräumen und 300 draussen. Die Kapazität des Veranstaltungsortes darf höchstens bis zur Hälfte genutzt werden, und es müssen Masken getragen werden.

Wie sieht es aus bezüglich Terrassen von öffentlichen Gaststätten? Müssen die Inhaber und Inhaberinnen ein Gesuch um Verlängerung einreichen? 

Bis Mitternacht dürfen Terrassen genutzt werden, und Tonübertragungen werden toleriert. Nach dem Ende der Spiele muss die Tonübertragung allerdings ausgeschaltet werden. 

Falls das Spiel um Mitternacht noch nicht zu Ende ist, darf die Terrasse ausnahmsweise bis zum Ende des Spiels mit Tonübertragung weitergenutzt werden. In diesem Fall muss kein Gesuch um Verlängerung beim Oberamt gestellt werden. Danach muss die Terrasse aber sofort geschlossen werden.

Gelten dieselben Regeln für die Inhaberinnen und Inhaber von Buvetten?

Nein. Inhaberinnen und Inhaber von Buvetten haben in der Regel ein H-Patent. Dieses erlaubt es ihnen nur, bis 23 Uhr geöffnet zu sein, vorausgesetzt es findet ein Wettkampf oder eine Sportveranstaltung statt. Um eine Veranstaltung (wie zum Beispiel die Übertragung von Spielen und der Verkauf von Speisen und Getränken) organisieren zu können, muss also ein Patent K von kurzer Dauer beim Oberamt beantragt werden. 

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