Autor: Pascale Hofmeier
Freiburg Wegen eines Notfalls erster Dringlichkeit war die Ambulanz Sense im Mai ausgerückt. Erste Dringlichkeit bedeutet, dass sich der Patient in einem lebensbedrohlichen Zustand befindet. So tat der Ambulanzfahrer, was ihm sein Beruf in einer solchen Situation vorschreibt: Gas geben.
Am selben Tag führte die Polizei in der Rue des Préalpes in Marly Geschwindigkeitskontrollen durch. Das Ambulanzfahrzeug wurde innerorts mit 66 statt der erlaubten 50 Kilometer pro Stunde geblitzt. Der Fahrer erhielt vom Oberamt des Saanebezirks eine Busse wegen Verletzung der Verkehrsregeln. 200 Franken müsste er bezahlen, dazu kommen zusätzlich die Verfahrenskosten.
An Busse festgehalten
In der Geschichte gibt es ein grosses Aber: «Es ist gesetzlich vorgesehen, dass Fahrer von Polizei- und Rettungsfahrzeugen nicht wegen der Verletzung von Verkehrsregeln strafbar sind, wenn sie auf einer Dienstfahrt mit Blaulicht und Sirene unterwegs sind», sagt Mathias Boschung, Rechtskonsulent der Ambulanz Sense. In der Regel würden darum Bussen bei Blaulichtfahrten ohne weiteres annulliert. Der Fahrer erhob Einsprache gegen die Busse.
Diese lehnte das Oberamt des Saanebezirks ab. Mit der Begründung, die Ambulanz sei zwar mit Blaulicht, aber ohne Sirene unterwegs gewesen. Damit fehle eine Voraussetzung für die Straflosigkeit. «In der Praxis halten sich die Fahrer in der Regel an den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und schalten die Sirene auch bei einem Notfalleinsatz nur dann ein, wenn es gar nicht anders geht», sagt Boschung. Dies sei zum Beispiel im dichten Stadtverkehr der Fall.
Wegen des Einspruchs gegen die Busse wird nun der Polizeirichter über den Fall befinden müssen. Die Verhandlung ist auf den 12. Oktober angesetzt.