Für die kommenden Gemeindewahlen dürfen Kandidierende und ihre Parteien Wahlkampfanlässe durchführen, müssen aber Schutzkonzepte einhalten. Dies hat der Staatsrat in einer Verordnung geregelt. So dürfen Veranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 50 Personen stattfinden, und bei Ständen dürfen sich bis zu 20 Personen versammeln.
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