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Rares Personal für Bereitschaftsdienst

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Er sei vor der Versammlung angespannt gewesen, bekannte der Präsident der Freiburger Ärztegesellschaft Jean-Daniel Schumacher. Er habe den Auftrag gehabt, den Bereitschafts- und Notfalldienst neu zu regeln, und eine Arbeitsgruppe habe einen entsprechenden Vorschlag für ein neues Reglement ausgearbeitet.

Doch mehrere Punkte im neuen Reglement sorgten bereits im Vorfeld der Generalversammlung für Unstimmigkeiten, so dass gar ein Antrag eines Mitglieds einging, nicht auf das Geschäft einzutreten.

Schliesslich lehnten die Freiburger Ärzte den Nichteintretensantrag ab und diskutierten daraufhin den Reglementsentwurf Punkt für Punkt. Die Versammlung dauerte rund dreieinhalb Stunden. Schumacher zeigte sich daraufhin erleichtert. «Es braucht eine grundlegende Diskussion über den Bereitschaftsdienst. Man muss darüber sprechen, und zwar in aller Ruhe.»

Noch keine Verschärfung

Schumacher sagte gegenüber den FN, dass die Belegung von Bereitschaftsdiensten durch Ärzte ausserhalb von Praxis-Öffnungszeiten im Kanton Freiburg derzeit nicht katastrophal sei und es zurzeit keine Verschärfung der Praxis brauche. In den kommenden Jahren werde es aber echte Probleme geben.

Das bisherige Reglement verpflichtete zwar bisher schon Ärzte, Bereitschaftsdienst zu leisten, doch stellte der neue Entwurf in verschiedener Hinsicht eine Verschärfung dar. So wurde der Versammlung vorgeschlagen, auch Ärzte mit Teilzeitpensen zu einem Vollzeit-Bereitschaftsdienst zu verpflichten. Bisher galt ein Bereitschaftspensum analog dem effektiven Arbeitspensum. Zudem sollten Ärztinnen mit Kleinkindern bereits ab einem Kindesalter von einem Jahr wieder zum Dienst eingeteilt werden, statt wie bisher erst ab dem Schulalter ihrer Kinder. Dies sorgte für Kritik bei Mitgliedern: Teilzeitärzte und Frauen würden benachteiligt (siehe Kasten).

Bei der Diskussion der einzelnen Artikel hat die Versammlung entschieden, ausgerechnet diese zentralen Punkte nicht ins neue Reglement aufzunehmen. Beim Kindesalter kam ein Kompromiss von drei Jahren zustande.

Problem nicht vom Tisch

Der Präsident der Ärztegesellschaft zeigte sich nach der Versammlung nicht enttäuscht, obwohl das Strukturproblem durch das neue Reglement noch nicht optimal gelöst werden kann. «Wichtig war, dass wir das Reglement bereinigen konnten», sagte Schumacher. «Mein Ziel war, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Das Problem wird zwar zurückgestellt, aber eine erste Reflexion ist gemacht. Es wird wieder auf den Tisch kommen; wie bei der Politik muss man mehrfach intervenieren, bis etwas umgesetzt wird.»

Dass es ohne Änderungen zu Personalengpässen kommen wird, ist für Schumacher unbestritten: «Mehr als 20 oder 25 Prozent der Kollegen sind 60-jährig oder älter, und der Anteil jener Kollegen mit 100-Prozent-Pensen sinkt drastisch.» Für ihn geht es in einer zukünftigen Lösung hauptsächlich darum, ältere Ärzte zu entlasten und jüngere «aus ihrer Komfortzone» herauszuholen.

Schumacher vergisst nicht darauf hinzuweisen, dass die Versammlung einige wichtige Änderungen genehmigt habe. Neu ist im Reglement festgehalten, dass über 60-jährige Ärzte weiterhin Bereitschaftsdienst leisten dürfen, erklärte Schumacher. Auch wurde die Liste jener Spezialisten angepasst, die zum Bereitschaftsdienst verpflichtet werden. In der neuen Fassung unterscheidet das Reglement auch nicht mehr zwischen grossen und kleinen Notfällen.

Versammlung: Auswirkungen auf die Grundversorgung befürchtet

B eim Eingang zur Generalversammlung lagen zwei Stellungnahmen von Ärztinnen und Ärzten schriftlich auf, die sich ge- gen geplante Änderungen im Reglement wehrten. Zwei Ärztinnen aus dem Sensebezirk äusserten ihre Befürchtung, ein «familienfeindliches Dienstreglement verhindert neue Grundversorger auf dem Land». Die bisher geltende Regelung würde Beruf und Familie besser vereinbaren; ein gut organisierter und attraktiver Notfalldienst würde Werbung bei zukünftigen Grundversorgerinnen im Sensebezirk machen. Mit den vorgestellten Reglementsänderungen würden hingegen junge Mütter «zur Kasse gebeten», schreiben die Ärztinnen.

Gegenüber den FN wollten sie sich nach der Versammlung nicht näher äussern; mit den getroffenen Entscheiden seien sie aber zufrieden.

Ebenfalls schriftlich hatte sich ein Murtner Arzt gegen das neue Reglement gewehrt: Der Kanton Freiburg als Standort und die Notfallmedizin würden durch das vorgeschlagene Reglement unattraktiv gemacht. Der Arzt forderte deshalb von der Versammlung, dass das Geschäft auf 2014 zurückgestellt und überarbeitet werde. Die Versammlung lehnte seinen Antrag ab, teilte aber einen Teil seiner Bedenken bei der Abstimmung über einzelne Artikel. Wie der Arzt den FN sagte, hätte er auf Rückweisung plädiert, weil die Ärzte das neue Reglement zu kurzfristig erhalten hätten. Mit dem Ausgang der Versammlung sei er «einigermassen zufrieden». uh

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