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Rasen ohne Führerausweis

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Ein 48-jähriger Kosovare hat seit seiner Ankunft in der Schweiz keinen gültigen Fahrausweis mehr. Doch hält er es ohne Auto nicht aus, darum benutzt er die Autos seiner Verwandten. Und lässt sich im September 2011 auf der Autobahn bei Bösingen vom Radar mit einer Geschwindigkeit von 172 Stundenkilometern anstatt der erlaubten 120 blitzen.

Auch in Basel-Stadt ist der Kosovare zu schnell unterwegs. Die dortige Staatsanwaltschaft verurteilt ihn im Oktober 2011 wegen Verletzung der Verkehrsregeln und Fahrens trotz Entzug des Führerausweises zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 100 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von 800 Franken.

Wenig Einsicht

«Obwohl er wusste, dass diesbezüglich ein Strafverfahren gegen ihn eröffnet worden war, fuhr er ein Motorfahrzeug, ohne im Besitze eines gültigen Führerausweises zu sein», schreibt Staatsanwältin Liliane Hauser im Strafbefehl. Zudem habe er bei der polizeilichen Einvernahme «wenig Einsicht bezüglich des Fahrens ohne Berechtigung gezeigt». Deshalb verweigert sie dem Angeklagten den bedingten Strafvollzug. Der Mann muss eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken bezahlen und die Verfahrenskosten tragen. njb

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