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Autor: Beat Krieger

Einkaufswägeli macht sich selbständig – zahlt die Versicherung?

Nach dem Einkauf im Shoppingcenter stellte ich das Einkaufswägeli neben den Kofferraum meines Autos. Plötzlich rollte das Wägeli davon und beschädigte das daneben parkierte Auto. Wer bezahlt die kleine Beule? Z. K.

Die Autoeinstellhalle des Shoppingcenters ist offenbar nicht ganz eben, und daher kann sich ein ungesichertes Einkaufswägelchen dort leicht in Bewegung setzen. Jeder Kunde des Centers sollte sich dieses Risikos bewusst sein und die nötigen Massnahmen zur Sicherung des Wägelis treffen (wie Arretieren des Wägelis am eigenen Auto, an der Wand oder einem Betonpfeiler in der Nähe). Sonst muss er mit einem Schaden rechnen, wie Sie ihn beschreiben. Für die Beule am parkierten Nachbarauto sind Sie deshalb haftpflichtig.

Melden Sie den Schadenfall Ihrer Privathaftpflichtversicherung an. Diese wird sich im Rahmen der Versicherungsdeckung mit der Sache befassen, den ausgewiesenen Schaden bezahlen und gegebenenfalls übertriebene Schadenersatzforderungen des Fahrzeughalters zurückweisen.

Eine allenfalls vorhandene Parkschadenversicherung fürs beschädigte Auto kommt übrigens nicht zum Zug, weil bei dieser Versicherung in der Regel nur Schäden gedeckt sind, die durch unbekannte Motorfahrzeuge oder Velofahrer verursacht werden.

Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hiefür ist Beat Krieger, Versicherungsexperte und Medienverantwortlicher.

Homepage: www.svvch/vr

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