Verwaltungsgericht heisst Rekurs von Pro Freiburg gut
FREIBURG. In seinem Urteil vom 6. Juli stützt sich das Verwaltungsgericht auf den seit 1989 existierenden Zonenplan, der 16 Plätze in der Stadt Freiburg als besonders schützenswert definiert. Darunter befinden sich mit dem Rathausplatz und dem Nova-Friburgo-Platz zwei Standorte, an denen die Gemeinde Freiburg neun beziehungsweise drei Kurzzeit-Parkplätze einrichten wollte.Jean-Luc Rime, Präsident von Pro Freiburg, spricht von einem symbolischen Sieg. Die Organisation wird den Gemeinderat auffordern, die Situation aller im Zonenplan als schützenswert erklärte Parkplätze zu analysieren. Betroffen sind unter anderem die Obere Matte, der Klein-St.-Johann-Platz und der Liebfrauenplatz.Pro Freiburg will die Plätze von Autos befreien, schliesst aber nach eigenen Angaben vereinzelt Parkplätze nicht kategorisch aus. jlb
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