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Ratlosigkeit und Verzweiflung

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein weiterer nicht nachvollziehbarer Entscheid des Kantonsgerichts in diesem Rechtsgebiet, der sich in eine vollkommen unvernünftige kantonale Praxis von Gerichten und Behörden einreiht. Die Indoktrination und buchstabengetreue Auslegung des Raumplanungsgesetzes führt in der ganzen Schweiz und im Besonderen in den ländlichen Regionen zu Unverständnis.

Die Grundeigentümer wissen schlicht und einfach nicht mehr, was Sache ist. Gestern galt das eine, morgen gilt das andere, wobei sich weder die Lage noch die Beschaffenheit des Grundstücks geändert hat.

Eigentlich heisst es in der Verfassung: Das Eigentum ist gewährleistet. Die Eigentumsgarantie, die in vielen Kantonsverfassungen schon vor der Gründung des Bundesstaats verankert war, wird aber komplett ausgeblendet. Es wird einfach ausgezont, auch wenn Baubewilligungen schon erteilt und die ersten Wohnungen schon gebaut wurden. Was hier mit der Bauherrschaft «Les Terrasses d’Ogoz AG» gemacht wird, ist eine glatte Enteignung. Es ist zu hoffen, dass ihr zumindest eine Entschädigung bezahlt wird. Stellen Sie sich vor, Sie investieren und bauen, und auf einmal heisst es, dass Ihr Bauland nicht mehr überbaut werden kann, weil es nun anscheinend kein Bauland mehr ist, obwohl Ihr erster Wohnblock schon steht. Das löst beim Rechtssuchenden das Gefühl von Ratlosigkeit und Verzweiflung aus.

«Die Grundeigen­tümer wissen schlicht und einfach nicht mehr, was Sache ist.»

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