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Raubüberfälle und andere Vergehen

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Raubüberfälle und andere Vergehen

21-Jähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt

Ein Mann aus Guinea ist am Dienstag vom Bezirksgericht Saane zu 24 Monaten Haft und sieben Jahren Landesverweis verurteilt worden. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen zweier Raubüberfälle, Körperverletzung, Diebstahls und Drogendelikten.

Von CAROLE SCHNEUWLY

«Ich würde so etwas nie tun. Ich habe selber so viel Leid erlebt, dass ich niemals jemandem wehtun würde.» Mit diesen Worten reagierte der 21-jährige Angeklagte M. auf den Vorwurf, vor einem Jahr in Freiburg einen Taxifahrer überfallen zu haben. Diesen Mann kenne er nicht, so M., und überhaupt fahre er nie mit dem Taxi.

Der Taxifahrer H. seinerseits räumte ein, sich nicht sicher zu sein, dass es sich bei dem Angeklagten um jenen Mann handle, der ihn damals überfallen habe. Gegenüber der Polizei hatte er jedoch eine Täterbeschreibung gemacht, die genau auf M. passt – bis hin zu den Narben, die dieser im Gesicht hat. Ausserdem hatte man auf der Jacke, die der Täter am Tatort zurückgelassen hatte, DNA-Spuren von M. gefunden.

Dies reichte dem Gericht unter dem Präsidium von Nicolas Ayer, um den Angeklagten des Überfalls schuldig zu sprechen. Bei dem Überfall hatte M. das Mobiltelefon des Taxifahrers entwendet und diesen daraufhin niedergeschlagen. Beim Sturz verletzte sich H. an der rechten Schulter, deren Bewegungsfähigkeit bis heute stark eingeschränkt ist. Weiter gab H. zu Protokoll, dass er sich bei seiner Arbeit nicht mehr sicher fühle.

Das Gericht befand M. ebenfalls für schuldig, im vergangenen Januar seinen Trinkkumpanen R. um 300 Franken gebracht zu haben. M. und ein Kollege hatten R. an einem Freitagabend im Ausgang kennen gelernt und die ganze Nacht sowie den darauffolgenden Tag mit ihm verbracht. In dieser Zeit hob R. über 1000 Franken von seinem Bankkonto ab, um seine beiden neuen Freunde einzuladen oder zu beschenken.

Am Samstag vergnügten sich die drei in der Alten Brunnengasse mit Prostituierten. Gegen Abend forderten M. und sein Kollege von R. noch mehr Geld. Sie entwendeten sein Portemonnaie, in dem sich 100 Franken befanden, und zwangen ihn, am Bankomaten beim Restaurant Grenette weitere 200 Franken zu beziehen und sie ihnen zu geben. «Ich habe mich nicht gewehrt, weil ich Angst hatte», sagte R. vor Gericht. M. seinerseits bestritt die Vorwürfe und sagte, R. habe ihm und seinem Kumpel das Geld freiwillig gegeben.

Nebst kleineren Vergehen wie Diebstahl und Hausfriedensbruch bei Manor und mehrmaligem Schwarzfahren in Bus und Zug musste sich M. auch für Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Im Laufe der Jahre 2003 und 2004 hatte er auf der Schützenmatte regelmässig Kokain verkauft, meist in kleinen Mengen. Hier überführten ihn nicht nur zahlreiche Zeugenaussagen, sondern auch die Tatsache, dass er einmal sogar einem Polizeibeamten, der in Zivilkleidung unterwegs war, Kokain zum Kauf angeboten hatte.
Mit dem Strafmass von 24 Monaten Haft entsprach das Gericht der Forderung von Raphaël Bourquin, Substitut der Staatsanwaltschaft, obwohl dieser im Fall des Taxifahrers auf schwere Körperverletzung plädiert hatte, das Gericht aber nur von einer einfachen Körperverletzung ausging. Die sieben Jahre Landesverweis liegen sogar deutlich über Bourquins Forderungen. M.s Verteidiger Philippe Genoud meinte, sein Mandant müsse bezüglich der Raubüberfälle und der Körperverletzung freigesprochen werden. Für die restlichen Vergehen hatte er eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Landesverweis gefordert.
M. muss weiter 5200 Franken an H., 600 Franken an R. sowie 200 Franken an die Freiburgischen Verkehrsbetriebe TPF bezahlen.

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