Im ersten Anlauf blitzte der US-Pharmakonzern Pfizer beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ab. Dieses verweigerte dem Medikament zur Raucherentwöhnung Champix damals die Kassenpflichtigkeit. Das Bundesgericht verlangte jedoch im Jahr 2011 eine vertiefte Prüfung für das Medikament. Diese hat nun dazu geführt, dass das BAG Champix auf die Spezialitätenliste setzt. Das bedeutet konkret, dass das Medikament bei starken oder sehr starken Rauchern oder Patienten mit einer Raucherkrankheit von den Krankenkassen bezahlt werden muss. sda
Bericht Seite 17