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Rauchfrei wird jetzt zur Regel

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Rauchfrei wird jetzt zur Regel

Autor: walter buchs

Als Folge der Volksabstimmung vom 30. November 2008 hatte der Staatsrat anfangs Jahr mitgeteilt, dass die neunen kantonalen Bestimmungen zum Schutz vor dem Passivrauchen am 1. Juli 2009 in Kraft treten werden. Die Anwendung auf die öffentlichen Gaststätten wurde aber auf den 1. Januar 2010 hinausgeschoben. Die Übergangsfrist von sechs Monaten soll es den Wirten ermöglichen, bei einer allfälligen Einrichtung eines Raucherraums (Fumoir) die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Welches diese Anforderungen sind, war bis jetzt auch noch nicht bekannt. In einer Verordnung vom 3. Juni, welche von Staatsrätin Anne-Claude Demierre und dem juristischen Berater des Amtes für Gesundheit, Robert Gmür, am Montag den Medien vorgestellt wurde, sind die Einzelheiten nun festgelegt worden.

Wenn der Betreiber einer Gaststätte sich für die Einrichtung eines Raucherraumes entscheidet, darf dieser nicht grösser als ein Drittel der Betriebsfläche sein, höchstens aber 60 m2 umfassen. Der Raucherraum darf kein Durchgangsort für die Gäste sein und der Zutritt ist Personen unter 16 Jahren untersagt.

Bedienung nicht erlaubt

Wie es das vor einem Jahr vom Grossen Rat geänderte Gesundheitsgesetz vorsieht, ist Bedienung in Fumoirs nicht erlaubt. Es können aber Getränkeautomaten aufgestellt werden. Der Raucherraum muss zudem klar als solcher gekennzeichnet sein. Für die Errichtung braucht es keine vorgängige Bewilligung. Der Betreiber muss die Einrichtung dennoch melden. Die zuständige Behörde wird dann eine «Konformitätsbescheinigung» aushändigen.

Als geschlossener Raum muss das Fumoir mit einer leistungsfähigen Belüftung und automatisch schliessenden Türen ausgestattet sein. Wie Gesundheitsdirektorin Demierre gestern sagte, hat der Staatsrat darauf verzichtet, technische Anforderungen für die Belüftung der Räume zu erlassen. Anfang des kommenden Jahres wird der Bundesrat solche beschliessen und diese sollen dann im Sinne einer einheitlichen Bestimmung übernommen werden. Die Freiburger Wirte haben anschliessend bis Ende 2010 Zeit, um ihre Belüftung den Vorschriften des Bundes anzupassen.

Wo gilt das Verbot?

Mit Ausnahme der Gaststätten sind ab dem kommenden 1. Juli alle öffentlich zugänglichen Räume vom Rauchverbot betroffen. Es sind dies Verwaltungsgebäude von Kanton und Gemeinden, Schulen und Jugendhäuser, Theater und Kinos, öffentlicher Verkehr inkl. Taxis, Museen, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Kinderhorte und Kinderkrippen, Turn- und Mehrzweckhallen, Geschäfte und Einkaufszentren sowie die allgemein zugänglichen Räume der Miethäuser wie der Eingangsbereich. Für Cafés, die sich in Einkaufszentren befinden, gilt das Rauchverbot wie für die übrigen Gaststätten ebenfalls erst ab Anfang 2010.

Zudem sind für bestimmte Aufenthaltsorte wie Hotelzimmer, Pflegeheime oder Gefängnisse Abweichungen möglich. Die Leitungen dieser Einrichtungen können entscheiden, ob sie Raucherzimmer oder Fumoirs einrichten wollen. Wie Gesundheitsdirektorin Demierre am Montag sagte, wollen alle Freiburger Spitäler rauchfrei sein und auf allfällige Fumoirs als Teil von Cafeterias verzichten. Der Staatsrat habe sich zudem dazu entschlossen, nicht auf Gesuche zur Schaffung von Raucherräumen in den Gebäuden der Kantonsverwaltung (Ausnahme Gefängnisse) einzugehen. Die Mitarbeitenden könnten während ihrer Pausen draussen rauchen und würden in Kürze über Richtlinien informiert.

Wie die Verantwortlichen der Gesundheitsdirektion (GSD) ergänzten, wird in den kommenden Tagen an die betroffenen Einrichtungen und Institutionen sowie an die Verwaltungen ein Informationsblatt (Flyer) mit Erläuterungen zum Rauchverbot verteilt. Dieses kann auf der Website www.admin.fr.ch/gsd heruntergeladen werden. Hier gibt es auch Antworten zu häufig gestellten Fragen sowie Plakate zur Kennzeichnung der rauchfreien Zone oder eines Raucherraums.

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