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Rauchverbot auch am Arbeitsplatz

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Autor: walter buchs

freiburg Ein Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Räumen inkl. Gaststätten gilt im Kanton Freiburg bekanntlich bereits seit 2009. Am 1. Mai ist nun auch das entsprechende Bundesgesetz in Kraft getreten. Danach wird das Rauchverbot ebenfalls auf den Arbeitsplatz ausgedehnt.

Wie die zuständigen kantonalen Direktionen in einer Medienmitteilung vom Freitag unterstreichen, ist das Rauchen in geschlossenen Räumen, die mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, verboten, egal ob diese gleichzeitig oder nicht, dauernd oder nur vorübergehend genutzt werden. Gemeinsam genutzte Räume wie Sitzungszimmer, Cafeteria, Korridore usw. gelten ebenfalls als Arbeitsplatz für mehrere Personen.

Richtlinien in Vorbereitung

Wie es in der Medienmitteilung weiter heisst, bereitet die Volkswirtschaftsdirektion bzw. das Arbeitsinspektorat derzeit Bestimmungen für die Anwendung des Bundesgesetzes vor. Diese kantonalen Richtlinien für die Anwendung des Bundesgesetzes sollen bis Ende Juni 2010 vorliegen.

Gleichzeitig wird unterstrichen, dass als Arbeitsplatz, wo das Rauchverbot neu gilt, alle Orte inner- oder ausserhalb eines Betriebes gelten, an denen sich Arbeitnehmende zur Ausführung der ihnen zugewiesenen Arbeit aufhalten müssen. Falls vom Firmenreglement erlaubt, sei es allerdings möglich, an einem Arbeitsplatz in einem geschlossenen und für die Öffentlichkeit nicht zugänglichen Raum zu rauchen, vorausgesetzt, der Arbeitsplatz werde nur von einer einzigen Person benutzt.

Gemäss Bundesgesetz hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Raucherräume einzurichten, wenn diese nicht als Arbeitsplatz benutzt werden. Wie bei den Einzelbüros, in denen geraucht wird, sei der Arbeitgeber auch bei den Raucherräumen dafür verantwortlich, dass kein Rauch in die rauchfreien Räume gelangt.

In der Mitteilung des Staates wird abschliessend daran erinnert, dass die vom Kanton subventionierte Fachstelle Tabakprävention Freiburg (CIPRET)die Umsetzung des neunen Bundesgesetzes durch Beratung unterstützt. Dazu steht eine Hotline zur Verfügung: 026 425 54 10.

www.passivrauchen-fr.ch

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