Bern Der Nationalrat hat in seiner neuen Zusammensetzung bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes eine Kehrtwende gemacht. Er hat Bestimmungen befürwortet, die er in einer ersten Beratung als zu scharf abgelehnt hatte. So dürfen Kantone künftig nur noch Bauzonenreserven für 15 Jahre haben. Und wenn eine Parzelle bei einer Neueinzonung in Bauland an Wert gewinnt, wird neu eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent fällig. Passiert die Vorlage in dieser Form die Schlussabstimmung, wollen die Initianten der Landschaftsinitiative ihr Begehren zurückziehen. sda
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