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Reaktionen der städtischen Parteien

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CVP-Präsident Jean-Pierre Siggen: «Politisch gesehen sind wir selbstverständlich zufrieden. Dass gegen unseren ehemaligen Syndic Dominique de Buman nicht ermittelt wurde, zeigt, dass gegen ihn rein gar nichts vorliegt. Zum Strafverfahren gegen den aktuellen Syndic Pierre-Alain Clément kann ich mich als Politiker nicht äussern, das ist Sache der Justiz. Ich hoffe aber, dass es nun ein wenig mehr Klarheit gibt.»FDP-Präsident Thomas Zwald: «Wir haben das mit Konsternation aufgenommen. Es ist aber klar, dass die Unschuldsvermutung auch für Pierre-Alain Clément gilt. Wir sollten jetzt die Justiz ihre Arbeit machen lassen. Es ist zu sagen, dass aufgrund der Untersuchungen im Generalrat nie auszuschliessen war, dass noch strafrechtlich relevantes Verhalten zum Vorschein kommen könnte. In Bezug auf Dominique de Buman gehe ich davon aus, dass die Justiz die Sachlage sorgfältig abgeklärt hat. Inkompetenz ist eben nicht strafbar.»SVP-Präsident Stéphane Peiry: «Wir müssen zuerst den Abschluss der Untersuchung abwarten. Aber ich bin überrascht, dass plötzlich von Urkundenfälschung die Rede ist. Pierre-Alain Clément hat sich für die Kommunikation von Zahlen eingesetzt, aber die Sache wohl unterschätzt.»Christa Mutter, Sprecherin der Grünen: «Eigentlich ist dies nur ein Nebengleis und eine Auswirkung von früheren Vernachlässigungen. Die politische Verantwortlichkeit ist hingegen grösser. Jetzt aber muss die Stadt als Zivilpartei auftreten und so dem Gemeinderat und der Finanzkommission Zugang zum Dossier ermöglichen. So können alle daraus ihre Lehren ziehen.»Béatrice Ackermann-Clerc, Präsidentin der CSP Stadt: «Die CSP verfügt im Moment noch nicht über ausreichende Angaben, um einen Kommentar zum juristischen Aspekt des Vorfalls abzugeben. Wie werden uns zu gegebener Zeit dazu äussern.»SP-Präsident Christoph Allenspach: «Der Vorwurf der Urkundenfälschung ist schwer nachvollziehbar. War es doch Pierre-Alain Clément, der dafür sorgte, dass die Garantie überhaupt im Anhang der Bilanz teilweise aufgeführt wurde. Seine Amtsvorgänger kommen hingegen in den Genuss der Verjährung. Der Tatbestand der Urkundenfälschung ist zudem keineswegs erfüllt.» chs/rsa

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