Nach Auskunft der Juristin und wissenschaftlichen Beraterin der Agglo, Corinne Margalhan-Ferrat, ist ein Austritt nur nach Massgabe der am Sonntag angenommenen Statuten möglich. Diese sehen vor, dass eine Mitgliedgemeinde erst nach 15 Jahren austreten kann. Eine Anfechtung des definitiven Perimeters wäre nach Auffassung Margalhans nur als Anfechtung der Abstimmung denkbar. Diese müsste unrechtmässig zustande gekommen sein. Sie betont weiter, dass die Gemeindeautonomie in den Statuten gewahrt sei, da jede Gemeinde nach 15 Jahren austreten könne. rsa
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